Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Nord-Irak (2016)

Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag eine Verlängerung des Bundeswehrmandats in Nord-Irak beschlossen. Die Linksfraktion stimmte geschlossen gegen den Antrag, die Grünen enthielten sich mehrheitlich.

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Dafür gestimmt
442
Dagegen gestimmt
82
Enthalten
48
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Symbolbild Nord-irak

Ziel der Mission ist es laut Regierungsantrag, terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von der Terrormiliz IS ausgehen.

Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich die Terrormiliz IS zu einer weit über die derzeit von ihr kontrollierten Gebiete in Syrien und im Irak hinausgehenden globalen Bedrohung für Frieden und Sicherheit entwickelt.

Maximal bis zum 31.1.2017 sollen Sicherheitskräfte der Regierung in Kurdistan-Irak und irakische Streitkräfte von deutschen Soldatinnen und Soldaten ausgebildet werden. Darüber hinaus kann auch eine begrenzte Zahl deutscher Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der internationalen Allianz gegen die Terrororganisation IS in Kuwait eingesetzt werden. Das maximale Kontingent soll sich auf 150 Soldatinnen und Soldaten belaufen. Bei Personalwechseln und Notsituationen kann sich diese Zahl vorübergehend erhöhen.

Zu den konkreten Aufgaben der Bundeswehr gehören:

  • militärischen Ausbildung von Streitkräften
  • zeitlich begrenzte Koordination von militärischen Ausbildungen
  • Verbindung, Beratung und Unterstützung der Irakischen Regierung und deren Streitkräfte, der Regierung der Region Kurdistan-Irak und deren Streitkräfte sowie den Partnern der internationalen Allianz gegen die Terrororganisation IS.
  • Beratende Unterstützung, Konsultation und Koordinierung internationaler Partner in Ausbildungszentren


Diese militärische Unterstützung ist eingebettet in weitere Maßnahmen, wie die Stabilisierungshilfe, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Auch die Waffenlieferungen an die Peschmerga und die irakische Regierung sollen fortgesetzt werden.

Die entstehenden Zusatzkosten für den Zeitraum vom 1.2.2016 bis zum 31.1.2017 belaufen sich nach Regierungsangaben auf 34,9 Millionen Euro.