Die Bremische Bürgerschaft hat namentlich über einzelne Bestandteile eines Gesetzentwurfs zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften abgestimmt. Konkret ging es um Artikel 1 Nummer 8a, Nummer 12, Artikel 7 und Artikel 8. Gegenstand der Abstimmung waren unter anderem Regelungen zur Arbeitszeit von Beamt:innen, Anpassungen der Arbeitszeitverordnung sowie Übergangsregelungen im Urlaubsrecht.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamt:innen von 40 auf 41 Stunden anzuheben. Ausnahmen sind für schwerbehinderte Beschäftigte sowie für Beamt:innen mit Erziehungs- oder Pflegeaufgaben vorgesehen. Zudem werden Anpassungen an der Arbeitszeitverordnung und Übergangsregelungen für bereits erworbene Urlaubsansprüche vorgenommen. Die Änderungen sind Teil eines umfassenderen Gesetzespakets zur Anpassung des bremischen Dienstrechts.
Artikel 1 Nummer 8a, Nummer 12, Artikel 7 und Artikel 8 des Gesetzentwurfs zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wurden mit 43 Ja-Stimmen zu 37 Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es keine.
Ebenfalls namentlich abgestimmt wurde über die übrigen Artikel des Gesetzentwurfes. Diese wurden mit 66 Ja-Stimmen zu 14 Nein-Stimmen ebenfalls angenommen.
Die Neuregelungen betreffen unter anderem das Beamt:innen-, Disziplinar- und Laufbahnrecht. Vorgesehen sind hier z.B. Verfassungstreueprüfungen für Bewerber:innen im Beamtenverhältnis, erweiterte Möglichkeiten im Disziplinarrecht bei extremistischen Dienstvergehen sowie Anpassungen bei Altersgrenzen, Beurlaubungen und Nebentätigkeiten. Zudem sollen Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ künftig Dienst- und Amtsbezeichnungen in geschlechterdiverser Form führen können.