Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)

Der Landtag hat über eine Beschlussempfehlung zur Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge abgestimmt. Mit diesem sogenannten Reformstaatsvertrag soll der rechtliche Rahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland angepasst werden. 

Die Reform sieht Änderungen in mehreren Staatsverträgen vor, darunter im Medienstaatsvertrag, im ARD-Staatsvertrag, im ZDF-Staatsvertrag, im Deutschlandradio-Staatsvertrag sowie im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Ziel ist unter anderem eine stärkere Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender, mehr Transparenz bei Haushaltsführung und Kostensteuerung sowie neue organisatorische Regelungen. Teil der Reform ist auch eine Anpassung des Programmauftrags. So soll die Zahl der öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme reduziert werden, während Spartenangebote künftig stärker gemeinsam von ARD und ZDF organisiert werden. Zudem sollen die Online-Angebote der Sender stärker miteinander vernetzt und Bildungsangebote leichter auffindbar gemacht werden. Darüber hinaus werden Veränderungen in den Leitungsstrukturen von ZDF und Deutschlandradio vorgenommen und erstmals umfassendere organisatorische Regelungen für die ARD festgelegt. Ein neuer Medienrat soll künftig regelmäßig überprüfen, wie die Rundfunkanstalten ihren Auftrag erfüllen und wie sie mit der Gesellschaft interagieren.

Die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses wurde mit 45 Ja-Stimmen zu 39 Nein-Stimmen angenommen. Damit wurde auch das Gesetz verabschiedet.

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Dafür gestimmt
45
Dagegen gestimmt
39
Enthalten
0
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.