Bayern - Fragen & Antworten

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Antwort von Martin Brunnhuber
FREIE WÄHLER
• 15.04.2024

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den genannten Beschlüssen ist es Teil des weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsgesetzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

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