Keine Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes (Änderungsantrag)

Im Bayerischen Landtag wurde über einen Änderungsantrag der Fraktionen der CSU und FW zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes abgestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, das bisherige Familien- und Krippengeld zu einer einmaligen Zahlung von 3.000 Euro pro Kind zusammenzufassen, die ab dem zweiten Lebensjahr ausgezahlt werden soll.

Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen verfolgt hingegen den Ansatz, auf die Einführung des Kinderstartgeldes vollständig zu verzichten und zugleich das bestehende Familien- und Krippengeld für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, einzustellen. Für bereits geborene Kinder sollen die bisherigen Leistungen weiterhin gelten (Bestandsschutz). Die dadurch frei werdenden finanziellen Mittel sollen nach dem Vorschlag gezielt in die Finanzierung und den Ausbau der Kindertagesbetreuung fließen, um insbesondere die Kommunen bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen zu entlasten und die Qualität der Kinderbetreuung langfristig zu sichern.

Der Änderungsantrag wurde mit 91 Ja-Stimmen angenommen. 64 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
91
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
0
Nicht beteiligt
48
Abstimmungsverhalten von insgesamt 203 Abgeordneten.