Die Grünen forderten in ihrem Antrag, dass bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein besonderer Fokus auf das Wahlrecht von Menschen mit Behinderung gelegt wird. Artikel 29 der Konvention befasst sich mit der Teilhabe behinderter Menschen am politischen und öffentlichen Leben und fordert unter anderem, "dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind".
Mit diesem Hintergrund soll die rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass es für Wahlen in Bayern (Volksentscheide, Land- und Bezirkstagswahlen, kommunale Wahlen und Bürgerentscheide) Wahlunterlagen in Leichter Sprache gibt.
Abgeordnete der CSU-Fraktion gaben unter anderem zu bedenken, dass Stimmzettel in Leichter Sprache rechtsunsicher seien. Außerdem bemühe man sich bereits jetzt, die Unterlagen in verständlicher Sprache zu verfassen.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der CSU-Mehrheit abgelehnt.
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