Die SPD-Fraktion forderte in ihrem Gesetzentwurf, dass Beamte und Arbeitnehmer der Sparkasse künftig in den Verwaltungsräten mitbestimmen oder beratend mitwirken dürfen. Bayern sei eines der wenigen Bundesländer, in denen diese Art der Unternehmensmitbestimmung in Sparkassen nicht vorgesehen ist.
Art. 9 Abs. 1 Buchst. a des bayerischen Sparkassengesetzes verbietet sogar eine Mitgliedschaft von Beamten und Arbeitnehmern der Sparkassen in deren Verwaltungsrat.
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