(...) Natürlich darf jeder sein bevorzugtes Medium wählen. Der Rundfunk ist jedoch nach wie vor das dominante Massenmedium mit der Konsequenz, dass die Notwendigkeit eines funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, fortbesteht. Er gleicht programmliche und pluralistische Defizite im Angebot der privaten Rundfunkveranstalter aus und sorgt mit seinen Sendungen für Meinungsvielfalt. (...)
(...) Grundsätzlich ist ein Vergleich des Gewaltpotentials bzw. der Kriminalitätsbelastung von Fußballspielen mit dem Münchner Oktoberfest im Ergebnis nicht sachgerecht, denn: (...)