Gesetz zur Verschärfung der Regulierung des Glückspielwesens

Der Gesetzesentwurf sieht vor den Glückspielstaatsvertrag zu verschärfen, um die Verfügbarkeit von Spielangeboten für suchtgefährdete Spieler zu verringern. 

Der Entwurf wurde mit 129 zu 15 Stimmen angenommen.

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Dafür gestimmt
129
Dagegen gestimmt
15
Enthalten
0
Nicht beteiligt
36
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Der Gesetzesentwurf der bayerischen Landesregierung sieht vor, den Mindestabstand zwischen neuen Spielhallen auf mindestens 500 Meter Luftlinie zu vergrößern und die bisherige Sperrzeit auf den Zeitraum von 3 Uhr bis 9 Uhr auszuweiten.

Staatssekretär Gerhard Eck begründete das vorgebrachte Gesetz mit der Not, suchtgefährdete Spieler*innen besser zu schützen, da diese  Sichtschnell im finanziellen Ruin enden könne. Die verlängerte Sperrzeit liege im Mittel (verglichen mit anderen Bundesländern) und solle vor allem ein Spielen in den Stunden vor Schul- und Arbeitsbeginn und nach Ende der Nachtschicht verhindern.

Der Abg. Horst Arnold (SPD) begrüßte das Gesetz, da es die Forderungen der SPD von 2011 umsetzt. Jedoch gehe das Gesetz noch nicht weit genug und gebe den Kommunen nicht genug Rechtssicherheit.

Bernhard Pohl (Freie Wähler) befand die Lösung für unzureichend. Anstelle der Ausweitung der Abstandsregelung solle besser eine Zone erstellt werden auf die sich Spielehallen begrenzen müssen, um das Spielangebot in der direkten Umgebung der meisten Menschen stark zu reduzieren.

Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Mistol verwies auf die rasant steigende Anzahl an Spielehallen zwischen 2008 und 2012 von 1.912 auf 2.738. Das vorgeschlagene Gesetz der Staatsregierung entspreche nicht den Anforderungen der Kommunen, die befürchten, dass das Gesetz die Situation kaum verbessern wird. Außerdem solle die Sperrzeit auf mindestens 9 Stunden von 0 Uhr bis 9 Uhr ausgeweitet werden.