
Die zentrale Frage lautet: Wie bekommen wir die langfristige Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme auch in Zukunft gestemmt.

Ich kann Ihnen bei Ihrem Anliegen leider nicht weiterhelfen, da es nicht in meiner Zuständigkeit liegt.

Dieser Sachverhalt entzieht sich meinem Kenntnisstand.


Maßgeblich für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Prüfungsaufgaben ist das Urheberrechtsgesetz. Eine Rechteübertragung, die durch das Land gewährt wird, kann sich aus urheberrechtlichen Gründen nur auf die Teile der Aufgaben beziehen, an denen dem Land das Nutzungsrecht zusteht.

Ganz zweifellos sind die Abituraufgaben vergangener Jahrgänge ein guter Baustein zur Prüfungsvorbereitung.
Allerdings kommen in Abituraufgaben regelmäßig Textelemente zum Einsatz, an denen das Land Baden-Württemberg nicht die Urheberrechte besitzt.