Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesgrundsteuergesetz sieht vor allem redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen im Gesetzeswortlaut vor. Betroffen sind vor allem die Regelungen zu den Steuermesszahlen. Das Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer wurde am 4. November 2020 vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossen und bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde mit 91 Stimmen angenommen. 48 Abgeordnete stimmten dagegen, enthalten hat sich niemand. Neben den Abgeordneten der Regierungsfraktionen hat sich auch Sebastian Cuny von der SPD-Fraktion für den Gesetzentwurf ausgesprochen.

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Dafür gestimmt
91
Dagegen gestimmt
48
Enthalten
0
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 154 Abgeordneten.