Neues Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

In einer namentlichen Abstimmung wurde der Gesetzentwurf von der rot-grünen Mehrheit im Landtag angenommen.

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Dafür gestimmt
65
Dagegen gestimmt
56
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 138 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Peter HofelichPeter HofelichSPD10 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Johannes StoberJohannes StoberSPD27 - Karlsruhe I Dafür gestimmt
Portrait von Thomas FunkThomas FunkSPD41 - Sinsheim Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Martin HallerHans-Martin HallerSPD63 - Balingen Dafür gestimmt
Portrait von Claus SchmiedelClaus SchmiedelSPD12 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Walter HeilerWalter HeilerSPD29 - Bruchsal Dafür gestimmt
Portrait von Rosa GrünsteinRosa GrünsteinSPD40 - Schwetzingen Dafür gestimmt
Portrait von Martin RivoirMartin RivoirSPD64 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Thomas Reusch-FreyThomas Reusch-FreySPD14 - Bietigheim-Bissingen Dafür gestimmt
Portrait von Stefan Fulst-BleiStefan Fulst-BleiSPD35 - Mannheim I Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard KleinböckGerhard KleinböckSPD39 - Weinheim Dafür gestimmt
Portrait von Anneke GranerAnneke GranerSPD31 - Ettlingen Nicht beteiligt
Portrait von Katrin AltpeterKatrin AltpeterSPD15 - Waiblingen Dafür gestimmt

Ziel des Antrags ist, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg zu fördern. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne festgelegt, dass auch Baden-Württemberg als eines der letzten Bundesländer eine bezahlte Bildungsfreistellung einführt. Neben Baden-Württemberg sind es nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen, die kein solches Gesetz haben.
Die Bildunsgträger äußerten sich meistens positiv. Sie sehen das Gesetz als wichtigen Bestandteil einer Strategie für lebenslanges Lernen sowie als Beitrag zur Förderung der Persönlichkeit der Beschäftigten. Die Arbeitgeberverbände hingegen stehen dem Gesetz aufgrund der erhöhten Personalkosten eher skeptisch gegenüber.
Ab 1. Juli 2015 erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg die Möglichkeit, an bis zu fünf Tagen pro Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und hierfür von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Möglichkeiten zur Fortbildung sind neben der beruflichen und der politischen Weiterbildung auch beispielsweise die Qualifikation für ein Ehrenamt.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Kleinere Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind allerdings von der Bildungszeit ausgenommen.

Weiterführende Links:
Neues Bildungszeitgesetz in BW. Bezahlte Weiterbildung für Mitarbeiter (SWR Fernsehen, 11.3.2015)