Wenn Abgeordnete gegen die Verhaltensregeln des Bundestags verstoßen, haben sie in der Regel keine spürbaren Sanktionen zu erwarten. Denn es kommt nur äußerst selten vor, dass die Bundestagsverwaltung eine öffentliche Rüge ausspricht oder gar ein Ordnungsgeld verhängt, wenn Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten nicht ordnungsgemäß angeben haben.
Abgeordnete erhalten häufig nur eine interne, also nicht-öffentliche Ermahnung. Diese stellt die mildeste von drei Stufen dar, mit denen Verstöße gegen die ordnungsgemäße Meldung von Tätigkeiten, Einkünften oder Unternehmensbeteiligungen geahndet werden.
In wie vielen Fällen Abgeordnete intern ermahnt wurden, wollte die Bundestagsverwaltung lange Zeit nicht mitteilen, weswegen abgeordnetenwatch.de im Jahr 2018 Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht einreichte. Das Gericht verurteilte die Verwaltung zur Offenlegung der Zahlen: In den Jahren 2005 bis 2021 erhielten Abgeordnete in 29 Fällen eine interne Ermahnung. In 451 Fällen wurden sie von der Verwaltung auf ihr Versäumnis lediglich hingewiesen (diese bloßen "Hinweise" wurden 2022 abgeschafft).
Die zweitschärfste Maßnahme ist eine öffentliche Rüge, die seit Verschärfung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde (siehe unten stehende Tabelle). Eine Rüge erhalten haben insgesamt neun Bundestagsabgeordnete (der frühere SPD-Abgeordnete Volker Kröning wurde zweimal gerügt).
Die schärfste Maßnahme stellt ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät dar (ca. 67.000 Euro). Dieses kann das Bundestagspräsidium bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Verhaltensregeln festsetzen.
Bislang musste die im März 2021 verstorbene CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz als einzige Abgeordnete ein Ordnungsgeld zahlen. Strenz hatte lange Zeit eine Lobbytätigkeit für Aserbaidschan vor der Öffentlichkeit verheimlicht, was durch Recherchen von abgeordnetenwatch.de öffentlich wurde. Gegen Strenz verhängte das Bundestagspräsidium deswegen im März 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Euro (zwei Monatsdiäten).
Folgende Verstöße gegen die Verhaltensregeln wurden bislang in einer offiziellen Bundestagsdrucksache veröffentlicht:
(Unter Umständen müssen Sie die nachfolgende Grafik "Übersicht aller öffentlichen Sanktionen gegen Abgeordnete" zunächst aktivieren)