Anwendung der Nutzungseinschränkungen in der Forstwirtschaft

Der CDU-Antrag wurde mit den Gegenstimmen von SPD, Grüne und Linke abgelehnt. Die CDU und die AfD stimmten für den Antrag. Somit wurde dieser mit 42 zu 30 Stimmen im Landtag abgelehnt.

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Dafür gestimmt
30
Dagegen gestimmt
41
Enthalten
0
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.

In ihrem Antrag bezog sich die CDU auf die Biodiversitätsstrategie des Freistaates Thüringen. Dort wurde festgelegt, dass 5% der Waldfläche Thüringens (25.000 ha) stillzulegen sind. Laut CDU-Antrag soll darauf geachtet werden, dass in diesen 5% die Waldtypen und -arten Thüringens repräsentiert werden. Gleichzeitig sollen diese stillgelegten - also von der forstwirtschaftlichen Nutzung ausgenommenen - Flächen nur noch aus Waldstücken bestehen, auf denen ein Holzeinschlag bereits erfolgte bzw. auf denen ein Holzeinschlag nicht in Frage kommt. Zudem sollen verstärkt Waldbesitzer zur Verantwortung gezogen werden, die nach ihrem Satzungs- oder Stiftungszweck besonders dem Naturschutz verpflichtet sind. Hinzu sollen alle Waldflächen des Nationalen Naturerbes Thüringen zu den stillgelegten Flächen gerechnet werden. Waldstücke, die von der Landesforstanstalt "ThüringenForst" aus der Nutzung genommen werden, sollen bewertet und dementsprechend vergütet werden.

Als Begründung gab die CDU-Fraktion in ihrem Antrag an, dass man das Gleichgewicht zwischen den ökologischen und wirtschaftlichen Interessen herstellen müsse. Als wichtige Faktoren fallen dabei die Wirtschaftskraft der jeweiligen Region, der Wald als Einkommensquelle, die Holz verarbeitetenden Gewerbe und das touristische Potenzial des Waldes ins Gewicht. Laut CDU würden demnach weitere Stilllegungen forstwirtschaftlich nutzbarer Waldflächen Arbeitsplätze und die Holzverarbeitung in Thüringen gefährden. Demnach soll die Thüringer Landesforstanstalt komplett für ihre Verzichte entschädigt werden. Bisher sind rund 18.000 ha Wald in Thüringen stillgelegt. Für die restlichen 7.000 ha sollen vor allem Flächen des Nationalen Naturerbes und anderer Naturschutzorganisationen, die bisher nur bei kleinen Teilen ihrer Flächen auf die forstwirtschaftliche Nutzung verzichten, genutzt werden.

Der CDU-Antrag wurde mit den Gegenstimmen von SPD, Grüne und Linke abgelehnt. Die CDU und die AfD stimmten für den Antrag. Somit wurde dieser mit 42 zu 30 Stimmen im Landtag abgelehnt.

Die SPD-Abgeordnete Dagmar Becker merkte an, dass die schnelle Lösung nicht gefunden werden kann, da bei manchen Flächen der Holzeinschlag noch im vollen Gange ist und diese Waldstücke dann nicht von einem Tag auf den anderen stillgelegt werden können.
Olaf Müller (Grüne) prangerte an, dass beim CDU-Antrag nur der Nutzungsgedanke im Vordergrund stehe, vor allem bezüglich ThüringenForst. Auch seien seiner Meinung nach ertragreiche Flächen stillzulegen, da diese auch zur Biodiversität gehören. Zudem würden Flächen des Nationales Naturerbes bis 2050 genutzt. Wenn man diese jetzt schon zu den stillgelegten Flächen zähle, wäre dies nicht korrekt.
Vonseiten der Linksfraktion wurde Kritik vom Abgeordneten Tilo Kummer geäußert. Er erinnerte daran, dass das 5%-Ziel an stillgelegten Flächen in Thüringen an eine Bundesinitiative anknüpft, die die Biodiversität in ganz Deutschland fördern soll und von CDU/CSU vorangetrieben wird. Auch äußerte er, dass die Deutsche Bundesstiftung Umwelt von Thüringen erhalte, jedoch alle Überschüsse am Ende des Jahres wieder abführen muss.
Olaf Kießling der AfD-Fraktion verteidigte den Antrag der CDU. Auch er kritisierte, dass die Stilllegung vor allem von Organisationen und Verbänden unterstützt würde, die selber seiner Meinung nach nicht genug dafür täten. Unter anderem stellte er der Landesregierung die Frage, wie in diesen Gebieten mit Schädlingen umgegangen würde.