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Der von der AfD-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf sieht Änderungen an den demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten in der Sächsischen Verfassung vor. So sollen beispielsweise Quoren für Volksanträge, Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt werden.
Der Gesetzentwurf wurde mit 77 Stimmen abgelehnt, 34 Abgeordnete stimmten dafür. Es gab keine Enthaltungen.