Neustrukturierung des Polizeirechtes in Sachsen

Der sächsische Landtag stimmte über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ab. Dieser empfiehlt, den Gesetzentwurf zur Novellierung des Polizeigesetzes in Sachsen anzunehmen. Die Erneuerung soll der Polizei mehr Befugnisse zur vorbeugenden Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität erlauben. 

Die schwarz-rote Koalition, wie auch die fraktionslosen Abgeordneten stimmten einheitlich für die Beschlussempfehlung. Enthaltungen gab es aus den Reihen der AfD. Linke und Grüne stimmten geschlossen gegen die Neustrukturierung. 

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Dafür gestimmt
74
Dagegen gestimmt
34
Enthalten
9
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 126 Abgeordneten.

Der Gesetzentwurf der sächsischen Regierung soll das Polizeigesetz erneuern. Durch die Erneuerung darf die Polizei künftig den die Telekommunikation von verdächtigen Personen überwachen und aufzeichnen. Zusätzlich dürfen Inhalte, die innerhalb des Telekommunikationsnetzes in Datenspeichern abgelegt sind, erhoben werden. Diese Maßnahmen bedürfen einer richterlichen Anordnung. Des Weiteren dürfen Polizeikräfte ab kommendem Jahr Bodycams tragen, um Einsätze aufzuzeichnen. Bei potenziellen Straftäterinnen und Straftätern darf künftig die Fußfessel eingesetzt werden. Außerdem sieht das Gesetz eine automatisierte Erfassung von Autokennzeichen vor. Das neue Polizeigesetz soll ab dem 01.01.2020 in Kraft treten.

Die schwarz-rote Koalition, wie auch die fraktionslosen Abgeordneten stimmten einheitlich für die Beschlussempfehlung. Lediglich Iris Raether-Lordieck (SPD) enthielt sich. Weitere Enthaltungen gab es aus den Reihen der AfD. Linke und Grüne stimmten geschlossen gegen die Neustrukturierung.