Dieser Gestzentwurf von der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, basiert auf ihrer Koalitionsvereinbarung.
Da es in der Vergangenheit zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen kam, soll durch dieses Gesetz, unter Berücksichtigung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und des Würdeschutzes, Behörden und Gerichten die Möglichkeit gegeben werden Demonstrationen einzuschränken. Von Versammlungen ausgehende Gefahren sollen dadurch reduziert oder gänzlich verhindert werden.
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