Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2026

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation auch für das Jahr 2026 beschlossen. Zur Begründung wird angeführt, dass die durch die Corona-Pandemie entstandene Notlage trotz des abgeklungenen Infektionsgeschehens fortbestehe. Insbesondere die Maßnahmen zur Stärkung der Pandemieresilienz sowie zur Bewältigung langfristiger wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Folgen seien noch nicht abgeschlossen und belasteten den Landeshaushalt weiterhin erheblich.

Das Sondervermögen „Corona“ mit einem Volumen von rund zwei Milliarden Euro finanziert einen umfangreichen Maßnahmenkatalog mit insgesamt 63 Einzelmaßnahmen. Ein Teil der Projekte ist bereits abgeschlossen, zahlreiche Vorhaben, etwa im Gesundheitswesen, bei Krankenhausinvestitionen, in der Digitalisierung von Schulen, Hochschulen und Verwaltung sowie beim Abbau von Lernrückständen, befinden sich jedoch noch in der Umsetzung und sollen 2026 weitergeführt oder abgeschlossen werden. Für 2026 sind Ausgaben von bis zu 790 Millionen Euro vorgesehen. Zugleich regelt der Beschluss die Tilgung der aufgenommenen Notlagenkredite. Ab dem Jahr 2029 soll jährlich eine Tilgungsrate von 100 Millionen Euro geleistet werden, wobei jeweils die älteste Kreditverbindlichkeit bedient wird. Damit schafft der Landtag die haushaltsrechtliche Grundlage, um die begonnenen Maßnahmen zur Krisenbewältigung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Landes fortzuführen.

Der Antrag der Landesregierung wurde mit 51 Ja-Stimmen angenommen. 31 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
51
Dagegen gestimmt
31
Enthalten
0
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 97 Abgeordneten.