Amigo-Affäre: 16 Abgeordnete stellten Familienangehörige kurz vor Gesetzesänderung ein / Update

Kurz vor einem Beschäftigungsverbot haben mehrere bayerische Landtagsabgeordnete noch Familienangehörige angestellt. Als Konsequenz aus der Amigoaffäre wollen die Fraktionen nun u.a. Abgeordnetenbestechung verbieten. Doch ernsthafte Strafen werden korrupte Landtagsabgeordnete wohl auch künftig nicht zu befürchten haben.

von Martin Reyher, 28.05.2013

Zuletzt war die bayerische Landtagspräsidentin Barbara Stamm in Sachen Aufklärung der Amigo-Affäre in Deckung gegangen. Mehrere Medienanfragen zu Landtagsabgeordneten, die Familienangehörige noch kurz vor Inkrafttreten eines Beschäftigungsverbots im Jahr 2000 angestellt hatten, soll Stamm abgewiesen haben.

Heute nun veröffentlichte die Parlamentspräsidentin eine Liste mit den Namen von 16 Volksvertretern, die von der Last-Minute-Einstellung Gebrauch gemacht haben. Zwölf von ihnen gehören der CSU an, drei sind SPD-Abgeordnete, ein Politiker ist bereits verstorben, sein Name wurde nicht genannt.

Am 29. November 2000 hatte der Bayerische Landtag das Beschäftigungsverbot für Familienangehörige beschlossen, das am 1. Dezember 2000 in Kraft trat. Von dem Verbot ausgenommen sind nur sog. Altfälle, also Familienangehörige, die bereits vor dem Stichtag für einen Abgeordneten tätig waren.

Wie aus der heute veröffentlichten Liste hervorgeht, stellten mehrere Volksvertreter ihre Angehörigen noch zum 1. September 2000 ein, der Abgeordnete Georg Winter sogar zum 1. November.

Liste mit den 16 Landtagsabgeordneten, die noch im Jahr 2000 Familienmitglieder einstellten: (pdf)

Übersicht über den parlamentarischen Werdegang des Beschäftigungsverbots für Familienmitgliedern (pdf).

Persönliche Erklärung des früheren Landtagsabgeordneten und heutigen Bundestagsabgeordneten Josef Göppel (pdf).

Update 5. Juni 2013:

Nach einem Medienbericht wollen die Fraktionen im bayerischen Landtag als Konsequenz aus der Amigoaffäre künftig Bestechung ausdrücklich verbieten. Nach Angaben von Landtagsvize-Präsident Franz Maget (SPD) soll dazu folgender Satz in die Verhaltensregeln für Abgeordnete aufgenommen werden:

Unzulässig ist die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen, wenn diese Leistung ohne oder ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Landtags gewährt wird.

Darauf hätten sich alle Fraktionen geeinigt. Dieser Passus wäre allerdings eher symbolisch. Denn ein umfassendes Gesetz, das die Bestechung von Abgeordneten unter Strafe stellt, wird seit Jahren von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag blockiert. Derzeit ist laut Strafgesetzbuch lediglich der Stimmenkauf bzw. -verkauf vor einer Abstimmung verboten.

Keine Einigung dagegen gibt es aktuell in der Frage, in welcher Form die Nebeneinkünfte von Abgeordneten ab dem 1. Oktober veröffentlicht werden. CSU und FDP wollen die Regelung des Bundestages übernehmen, wonach Parlamentarier ihre Einkünfte bis 250.000 Euro in zehn Stufen angeben müssen. Die SPD bevorzugt nach Angaben des SPD-Landtagsabgeordneten Maget eine Veröffentlichungspflicht auf "Euro und Cent", würde aber einer Zehn-Stufen-Lösung nicht im Weg stehen.

Unklar ist, ob die Grünen diese Regelung mittragen werden. Fraktionschefin Margarete Bause hatte laut dpa erklärt, die Grünen seien für die Kompromisse der Vergangenheit immer in Mithaftung genommen worden.

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