Bayerische MdL kassieren bis zu 13,7 Mio. Euro nebenher – Millionenbeträge bleiben im Dunkeln

8,4 Millionen Euro haben die bayerischen Landtagsabgeordneten seit der Wahl 2013 an Nebeneinkünften kassiert – mindestens. Wegen der intransparenten Veröffentlichungsregeln könnte die Summe nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de sogar noch deutlich höher liegen.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 30.10.2015
30 Kommentare

7.642 Euro kassiert der CSU-Politiker Michael Brückner jeden Monat für seine Haupttätigkeit als Abgeordneter des bayerischen Landtags. Sehr viel höher allerdings sind die Beträge, die er im Nebenjob erhält: Zwischen 1.994.000 Euro und 3.040.500 Euro, so ist auf der Landtagshomepage nachzulesen, hat Brückner seit Beginn der Legislaturperiode im Oktober 2013 als Teilinhaber sowie als Geschäftsinhaber von zwei Firmen für Gemüsebau eingestrichen.

Tabelle Stufensystem

Hohe Nebeneinkünfte wie die von Michael Brückner sind im bayerischen Landtag kein Einzelfall. Vier weitere Parlamentarier haben seit Beginn der Legislaturperiode Bruttozuflüsse von mindestens einer halben Million Euro gemeldet:

  • Ludwig von Lerchenfeld (CSU): Als Geschäftsführer eines familieneigenen Mobilsägewerks und Holzhandels im oberfränkischen Presseck sowie als Leiter einer Forstverwaltung meldete Lerchenfeld insgesamt 35 namentlich nicht bekannte Vertragspartner. Allein der “Vertragspartner 14” bescherte ihm vergangenes Jahr Bruttozuflüsse von mindestens 250.000 Euro (Stufe 10). Gesamteinkünfte in dieser Legislaturperiode: 1.415.500 bis 2.148.000 Euro.
  • Anton Kreitmair (CSU): Für seine Tätigkeit als Landwirt gibt der Abgeordnete aus dem oberbayerischen Kleinberghofen seit Oktober 2013 eine Summe zwischen 660.000 und 850.000 Euro an. Hinzu kommen regelmäßige Monatseinkünfte als Funktionär des Bauernverbandes so wie als Photovoltaikbetreiber. Gesamteinkünfte in dieser Legislaturperiode: 852.000 bis 1.294.000 Euro.
  • Alfred Sauter (CSU): Allein als Geschäftsführer einer Anwaltskanzlei gibt Sauter für 2013 und 2014 jeweils Nebeneinkünfte von mindestens 250.000 Euro (Stufe 10) an. Alles was Sauter oberhalb dieses Betrages erhält, bleibt der Öffentlichkeit verborgen - selbst wenn es mehrere Millionen Euro wären. Weitere Einkünfte in Höhe von mindestens 75.000 Euro pro Jahr bezieht der CSU-Politiker als Vorsitzender des Gesellschafterausschußes TÜV Süd. Gesamteinkünfte in dieser Legislaturperiode: 725.000 bis 800.000 Euro.
  • Harald Schwartz (CSU): Für seine Tätigkeit als Jurist und Insolvenzverwalter meldete der Abgeordnete für 2013 und 2014 zwischen 650.000 und mindestens 750.000 Euro. Hinzu kommen seit September 2014 monatliche Einkünfte als Verwaltungsratsmitglied einer Sparkasse in Höhe von mindestens 1.000 Euro. Gesamteinkünfte in dieser Legislaturperiode: 662.000 bis 792.000 Euro.

Von den zehn Landtagsabgeordneten mit den höchsten Angaben zu Nebeneinkünften gehören allein neun der CSU-Fraktion an. Einzige Ausnahme ist Jutta Widmann, die für die Freien Wähler im Maximilianeum sitzt. Nach eigenen Angaben kommt sie seit Beginn der Legislaturperiode auf Einkünfte zwischen 228.000 und 436.000 Euro (als Geschäftsführerin eines Festzeltbetriebs in Landshut, als Photovoltaikbetreiberin sowie als Hotelbetreiberin).

Die höchsten Einkünfte unter den SPD-Abgeordneten haben die Rechtsanwältin Alexandra Hiersemann und der Gewerkschaftssekretär Bernhard Roos gemeldet. Beide geben auf der Landtagshomepage ein monatliches Einkommen der Stufe 2 - also zwischen 3.500 und 7.000 Euro - an. Bezogen auf die bisherige Legislaturperiode belaufen sich die Einkünfte auf jeweils 84.000 bis 168.000 Euro.

Aus den Reihen der Grünen liegt seit der letzten Wahl kein Abgeordneter über der Gesamtsumme von 10.000 Euro.

Insgesamt haben 48 der 180 Abgeordneten im Bayerischen Landtag seit Oktober 2013 eine zusätzliche entgeltliche Nebentätigkeit gemeldet. Die Einkünfte belaufen sich zusammen auf mindestens 8,4 Millionen Euro. (Zum Vergleich: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages kamen in den vergangenen zwei Jahren auf Nebeneinkünfte von mindestens 11,6 Millionen Euro. Dort haben 151 der 631 Parlamentarier einen Nebenverdienst.)

Graubereich liegt bei über 5 Mio. Euro

I

m Fall der bayerischen Landtagsabgeordneten könnte die Summe der Nebeneinkünfte allerdings noch deutlich über den 8,4 Millionen Euro liegen, und zwar bei bis zu 13,7 Mio. Euro. Die riesige Grauzone von mehr als fünf  Millionen Euro ist zurückzuführen auf das Zehn-Stufensystem, mit dem Landtagsabgeordnete ihre Einkünfte melden müssen. Hierbei erfährt die Öffentlichkeit nämlich nicht die genaue Höhe der Nebenverdienste, sondern lediglich die ungefähren Einkünfte, die einer bestimmten Stufe zugeordnet werden. “Stufe 1” entspricht zum Beispiel Einkünften zwischen 1.000 bis 3.500 Euro, bei der Höchststufe 10 belaufen sich die Einkünfte auf 250.000 Euro - mindestens. Da diese Stufe nach oben hin unbegrenzt ist, könntest es auch mehrere Millionen Euro sein.

Die jetzigen Veröffentlichungsregeln für die bayerischen Landtagsabgeordneten haben derart große Schlupflöcher, dass der Graubereich an unbekannten Nebeneinkünften in Wahrheit noch sehr viel größer ist als die von abgeordnetenwatch.de errechneten 5,3 Millionen Euro. Denn bestimmte Einkünfte müssen die Parlamentarier überhaupt nicht melden. Vollkommen im Dunkeln bleiben zum Beispiel Einkünfte unter 1.000 Euro monatlich bzw. unter 10.000 Euro jährlich. Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen müssen ebenfalls nicht angegeben werden.

Aber nicht nur für Bürgerinnen und Bürger ist das bestehende Veröffentlichungssystem intransparent - auch manche Abgeordnete dürften sich über die derzeitigen Offenlegungspflichten ärgern. Weil sie auf der Landtagshomepage nicht ihre tatsächlichen Gewinne angeben müssen, sondern ihre Bruttozuflüsse, stehen sie mitunter zu Unrecht als Spitzenverdiener da.

Der bayerische Landtag war im Oktober 2013 das erste Landesparlament, dass die Veröffentlichung von Nebeneinkünften beschloss. Derzeit müssen Abgeordnete in insgesamt neun Landesparlamenten sowie im Deutschen Bundestag ihre Einkünfte zumindest teilweise offenlegen. Mit Ausnahme des nordrhein-westfälischen Landtages, wo es ein Mischsystem aus Stufenangaben und einer Komplettoffenlegung auf Euro und Cent für bestimmte Nebentätigkeiten gibt, existieren überall Stufenmodelle.

abgeordnetenwatch.de hat im Rahmen der Einführung des Zehn-Stufen-Systems im Deutschen Bundestag im Sommer 2014 die Petition “Verschleierung von Nebeneinkünften stoppen!” gestartet. Bislang haben sich über 11.000 Menschen der Forderung nach einer Komplettveröffentlichung von Nebeneinkünftensowie die Nennung aller Geldgeber angeschlossen.

Nur mit strikten Offenlegungspflichten können Nebentätigkeiten wirksam auf finanzielle Abhängigkeiten und mögliche Interessenkonflikte geprüft werden.

Excelliste: Die Nebeneinkünfte der bayerischen Landtagsabgeordneten seit Beginn der Legislaturperiode

abgeordnetenwatch.de hat für alle 180 Abgeordneten des bayerischen Landtags ermittelt, ob und wenn ja: wie hohe Einkünfte sie seit Beginn der Legislaturperiode im Oktober 2013 auf der Parlamentshomepage angegeben haben. Da sie keine konkreten Beträge mitteilen müssen, sondern ihre jeweiligen Einkünfte lediglich einer von zehn Verdienststufen zuordnen, lassen sich keine exakten Summen errechnen. Deswegen veröffentlichen wir die Mindest- sowie die Höchsteinkünfte eines jeden Politikers. Bei den rot markierten Beträgen können die Höchsteinkünfte auch höher sein, da diese Abgeordneten Einkünfte der nach oben offenen Stufe 10 erhalten haben. In allen Fällen handelt es sich um Bruttozuflüsse. Freiberufler haben davon unter Umständen Mitarbeiter, Mieten oder Gerätschaften zu bezahlen.

Da wegen des 10-Stufensystems keine Angaben über die tatsächliche Höhe der Nebeneinkünfte möglich sind, haben wir jeweils die unterste sowie die oberste Euro-Grenze der zehn Verdienststufen herangezogen. Beispiel: Bei einem Abgeordneten, der auf der Landtagshomepage einen Verdienst der Stufe 6 (zwischen 50.000 und 75.000 Euro) aufführt, flossen 50.000 Euro in die Berechnung seiner Mindesteinkünfte bzw. 75.000 Euro in die Berechnung seiner maximalen Einkünfte ein. Einige Landtagsabgeordnete  geben auf der Parlamentshomepage Einkünfte der Höchststufe 10 ("über 250.000 Euro") an. Da diese Stufe nach oben hin offen ist, haben wir zur Berechnung der maximalen Einkünfte nur einen Betrag von 250.000 Euro herangezogen, obwohl diese sehr viel höher liegen.
Monatliche Einkünfte wurden mit 24 multipliziert (1. Oktober 2013 bis einschließlich Oktober 2015), sofern ein Abgeordneter nicht explizit ein anderes Start- oder Enddatum angegeben hat. Nebeneinkünfte mit der Angabe "jährlich" wurden mit 2 multipliziert. Eingeflossen in die Berechnung sind sämtliche Einkünfte, die von den Abgeordneten seit Beginn der Legislaturperiode am 7. Oktober 2013 auf der Landtagshomepage veröffentlicht wurden. Landtagsabgeordnete müssen ihre Einkünfte innerhalb von drei Monaten nach Erhalt beim Landtagspräsidenten melden. Sie werden anschließend auf der Landtagshomepage veröffentlicht.

Ursula Trützschler, Jan Wunder, Simon Hoyme


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Bundestagsabgeordnete kassieren bis zu 21,4 Mio. Euro nebenher

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.

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Kommentare

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Wieder muss man abgeordnetenwatch.de dabei ertappen, wie es durch tendenziöse Berichterstattung dazu beiträgt, die Politikverdrossenheit zu steigern. Dies machen die heraus gegriffenen Namen sehr deutlich.
Gleich zu Beginn nennt abgeordnetenwatch.de einen Abgeordneten, der hier nicht einer beruflichen Nebentätigkeit nachgeht, sondern im Rahmen der Vermögensverwaltung Einnahmen aus einem Anteil an einem Geschäftsbetrieb einnimmt. So geht es weiter: da werden Inhaber von Photovoltaik-Anlagen nolens volens an den Pranger gestellt. Einem Abgeordneten, der aus seinem Landwirtschaftsbetrieb Einnahmen erzielt, ist natürlich ein verwerfliches Handeln vorzuwerfen.
Es geht so weiter … der Neid und die Politikverdrossenheit feiern fröhlich Urstände und diejenigen, die sich angeblich für die Transparenz und die Förderung der politischen Diskussion aufopfern, fördern dies nach Kräften.
Klasse, abgeordnetenwatch.de. Ich hoffe, Sie erfreuen sich irgendwann, wenn die Demokratie doch den Bach runtergeht und der Sozialismus wieder Einzug hält mit Gleichmacherei und Leistungsverweigerung!

Antwort auf von W. Heidecker

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Herr oder Frau Heidecker sind sie wirklich der Meinung das es die Schuld von abgeordnetenwatch ist wenn die Menschen verdrossen sind über Politiker, den ich bin eher verdrossen wenn ich mitbekomme wie Hartz 4 Sätze berechnet werden. eben auch von diesen Politikern, oder das die CSU rechtmäßiges Taschengeld für Asylanten umwandelt in Sachleistungen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, aber nicht für Asylanten oder wieso darf der Verteiler bestimmen mit welcher Zahnpasta der Asylant sich die Zähne putzen möchte oder welche Kleidung er / sie tragen möchte oder oder oder...
Letztendlich geht es darum, das es Politiker gibt die hauptberuflich für den Bürger arbeiten sollen das Gehalt eines Abgeordneten erhalten, aber hauptberuflich für sich selbst arbeiten.
Ich als Arbeitnehmer muss alles haargenau abrechnen und Steuern Zahlen , das würde ich mir auch für die Abgeordneten wünschen, jedoch bin ich deshalb doch kein Neider. Die Diäten werden jährlich um Unsummen erhöht, bekomme ich eine Gehaltserhöhung , kann es mir passieren das ich am ende weniger habe, jedoch ist es den Politikern nicht möglich die kalte Progression abzubauen ?
Also nochmal es geht um Gerechtigkeit und dessen Umsetzung durch die Gesetzgebende Ebene, und ich werde sauer wenn ich mitbekomme , das einige Abgeordnete und Teile der Regierung sich von Lobisten kaufen lassen und dann auch noch glauben mit Anwälten , übrigens unsere Steuergelder , verhindern wollen , das der Auftragsgeber ( Der Bürger / Die Bürgerin ) dies erfährt.
Abschließend bin ich über die Arbeit von AW begeistert , weil es mir Fakten gibt mit denen ich dann durch eigene Gehirnleistung agieren kann. Und dann direkt mit den Abgeordneten in Kontakt treten kann.

Antwort auf von W. Heidecker

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Herr oder Frau Heidecker sind sie wirklich der Meinung das es die Schuld von abgeordnetenwatch ist wenn die Menschen verdrossen sind über Politiker, den ich bin eher verdrossen wenn ich mitbekomme wie Hartz 4 Sätze berechnet werden. eben auch von diesen Politikern, oder das die CSU rechtmäßiges Taschengeld für Asylanten umwandelt in Sachleistungen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, aber nicht für Asylanten oder wieso darf der Verteiler bestimmen mit welcher Zahnpasta der Asylant sich die Zähne putzen möchte oder welche Kleidung er / sie tragen möchte oder oder oder...
Letztendlich geht es darum, das es Politiker gibt die hauptberuflich für den Bürger arbeiten sollen das Gehalt eines Abgeordneten erhalten, aber hauptberuflich für sich selbst arbeiten.
Ich als Arbeitnehmer muss alles haargenau abrechnen und Steuern Zahlen , das würde ich mir auch für die Abgeordneten wünschen, jedoch bin ich deshalb doch kein Neider. Die Diäten werden jährlich um Unsummen erhöht, bekomme ich eine Gehaltserhöhung , kann es mir passieren das ich am ende weniger habe, jedoch ist es den Politikern nicht möglich die kalte Progression abzubauen ?
Also nochmal es geht um Gerechtigkeit und dessen Umsetzung durch die Gesetzgebende Ebene, und ich werde sauer wenn ich mitbekomme , das einige Abgeordnete und Teile der Regierung sich von Lobisten kaufen lassen und dann auch noch glauben mit Anwälten , übrigens unsere Steuergelder , verhindern wollen , das der Auftragsgeber ( Der Bürger / Die Bürgerin ) dies erfährt.
Abschließend bin ich über die Arbeit von AW begeistert , weil es mir Fakten gibt mit denen ich dann durch eigene Gehirnleistung agieren kann. Und dann direkt mit den Abgeordneten in Kontakt treten kann.

Antwort auf von W. Heidecker

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Herr oder Frau Heidecker sind sie wirklich der Meinung das es die Schuld von abgeordnetenwatch ist wenn die Menschen verdrossen sind über Politiker, den ich bin eher verdrossen wenn ich mitbekomme wie Hartz 4 Sätze berechnet werden. eben auch von diesen Politikern, oder das die CSU rechtmäßiges Taschengeld für Asylanten umwandelt in Sachleistungen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, aber nicht für Asylanten oder wieso darf der Verteiler bestimmen mit welcher Zahnpasta der Asylant sich die Zähne putzen möchte oder welche Kleidung er / sie tragen möchte oder oder oder...
Letztendlich geht es darum, das es Politiker gibt die hauptberuflich für den Bürger arbeiten sollen das Gehalt eines Abgeordneten erhalten, aber hauptberuflich für sich selbst arbeiten.
Ich als Arbeitnehmer muss alles haargenau abrechnen und Steuern Zahlen , das würde ich mir auch für die Abgeordneten wünschen, jedoch bin ich deshalb doch kein Neider. Die Diäten werden jährlich um Unsummen erhöht, bekomme ich eine Gehaltserhöhung , kann es mir passieren das ich am ende weniger habe, jedoch ist es den Politikern nicht möglich die kalte Progression abzubauen ?
Also nochmal es geht um Gerechtigkeit und dessen Umsetzung durch die Gesetzgebende Ebene, und ich werde sauer wenn ich mitbekomme , das einige Abgeordnete und Teile der Regierung sich von Lobisten kaufen lassen und dann auch noch glauben mit Anwälten , übrigens unsere Steuergelder , verhindern wollen , das der Auftragsgeber ( Der Bürger / Die Bürgerin ) dies erfährt.
Abschließend bin ich über die Arbeit von AW begeistert , weil es mir Fakten gibt mit denen ich dann durch eigene Gehirnleistung agieren kann. Und dann direkt mit den Abgeordneten in Kontakt treten kann.

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Lieber Herr Heidecker,

Sie scheinen allen Anschein nach Freude beim Versuch AW zu diskreditieren zu haben.
Jedoch muss man hier klar äußern, dass AW lediglich die bestehenden Informationen aufführt.

In jeden Fall wäre es für die Allgemeinheit einfacher und sinnvoller; wenn die MdL alle Einkünfte auf den Euro genau veröffentlichen würden. Somit könnte der Bürger sehen, ob ggfs. "unangebrachte" Mittelzuflüsse an die MdL vollzogen wurde.

Grundsätzlich erscheint eine Regelung wie in den USA oder GB als beste Lösung.

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Lieber Herr Schanze,

Diskreditieren brauche ich abgeordnetenwatch.de nicht – dies machen diese sauberen Herren schon selbst. Die Einlassungen sind so tendenziös und lassen wichtige Sachverhalte aus, dass sie vor dem Presserat immer wieder gerügt werden müssten. Dies hat mir seriöser Berichterstattung nichts zu tun.

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Lieber Herr Heidecker,

die Damen und Herren von abgeordnetenwatch.de veröffentlichen die aktuell vorliegenden Daten. Darüber hinaus stellen sie Forderungen auf, deren Maßnahmen in ausländischen Parlamenten die Durchsetzung von völlig anerkannten Informationsrechten der Bevölkerung wiederspiegeln. Wo liegt ihr Problem?

Was haben Sie gegen

- die vollständige Veröffentlichung der Hausausweise an Lobbyisten (ohne Rücksicht auf den Interessensvertreter)
- die vollständige Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der MdB auf Euro und Cent
- die Begrenzung der Parteispenden

?????

Na, Herr Heidecker? Was ist daran so schlimm?

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Lieber Herr Schanze,

Das Problem ist nicht das Anliegen von abgeordnetenwatch.de, sondern die vollkommen verzerrte und propagandische Darstellung, die dazu geneigt ist, Politikverdrossenheit massiv zu fördern.

Was habe ich gegen die Veröffentlichung der Hausausweise.
Gar nichts. Es geht nur nicht, dass abgeordnetenwatch.de die Wahrheit für sich pachtet und in einer unerträglichen Weise auf reißerisch-propagandistische Form dem Bundestag seine prozessualen Rechte abspricht. Berufung und Revision sind normale Sachen, insbesondere wenn eine Partei die Rechtsmaterie für klärungsbedürfig hält. Dafür gibt es Gerichte.
abgeordnetenwatch.de legt mit seinem Gebaren die Axt an den Rechtsstaat. Es muss erlaubt sein, Rechtsmittel einzulegen. Wer sich im Recht fühlt, kann sich gedulden und es geht hier nicht um Werte, die dann verloren sind.

Was habe ich gegen die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent
Sehr viel. Abgeordnete sind, auch wenn manche Kommentatoren sie eher als dumme Jungen sehen wollen, auch Bürger. Mündige Bürger, für die die gleichen Rechte auf Datenschutz gelten, wie für Sie und mich.
Aber auch hier ist ein gravierendes Problem, dass abgeordnetenwatch.de versucht, durch eine bewusst einseitige und negative Berichterstattung Abgeordnete per se zu diskreditieren. Ich hatte dies oben dargestellt, dass es bei diesen Nebeneinkünfte überhaupt nicht um Nebentätigkeiten geht, sondern beispielsweise um die Beteiligung an einem Unternehmen oder die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes. Wenn ein Abgeordneter vor seiner Tätigkeit ein Unternehmen besessen (gar geführt hat), dann kann man nicht verlangen, dass er auf diese Einkünfte verzichtet. Abgeordnetenwatch.de versucht hier eine Effekthascherei auf Kosten der Demokratie. Denn wie die Kommentare gerade auf dieser Seite zeigen, nährt diese Organisation, die selber die Herkunft ihrer Mittel verschweigt, Vorurteile und diffuse Leidenschaften auf Versicherungstheorien.

Was habe ich gegen die Begrenzung der Parteispenden
Was spricht dafür? Wir wollen doch, dass sich auch Unternehmen an der Finanzierung des politischen Betriebes beteiligen. Wir wollen, dass sich Parteien dem öffentlichen Diskurs stellen. Dies aber kostet Geld und wer soll dies eigentlich zahlen? Wollen Sie eine staatliche Parteienfinanzierung, die eine Vollalimentierung verlangt?
Hier sind solche Forderungen schlicht nicht zu Ende gedacht.

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Natürlich kann AW die Berufung - inhaltlich - kritisieren. Alles andere wäre auch ungewöhnlich. Ich kann auch nirgends lesen, dass sie der Bundestagsverwaltung - nicht dem Bundestag, wie sie fälschlicherweise schreiben - ihr Recht zur Berufung abstreiten möchte. Nur die Folgen der Berufung, also die tausende von Euros, die für eine externe Rechtsvertretung aus dem Haushalt der Bundestagsverwaltung verwendet werden, können sicherlich kritisiert werden. Warum auch nicht?

Glauben Sie ernsthaft, dass bei einer Komplettveröffentlichung von Nebeneinkünften "schlechtere", wie man das auch immer definieren mag, Leistungen der MdBs zu erwarten wären? Ich bitte Sie, die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen keine Unterschiede. Natürlich bleiben alle Rechte der MdBs als Privatpersonen weiterhin bestehen. Jedoch ist es, wie so oft woanders auch, dass bei einem Sachverhalt verschiedene Grundrechte, um es jetzt mal für Sie einfach auszudrücken, miteinander kollidieren und in einem solchen Fall abgewogen werden muss, welches Recht höher wiegt. Hier in diesem Fall sicherlich das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Also ich sehe keinen Grund, warum sich Unternehmen an der Finanzierung des politischen Betriebes beteiligen sollen. Ein Unternehmen genießt weder das aktive, noch das passive Wahlrecht. Unternehmen verfolgen, vollkommen legitim, ein eigenes privatwirtschaftliches Interesse. Das ist auch völlig ok und unbedenklich. Auch hier sehe ich folgende Maßnahme als die bessere Möglichkeit: Parteispenden sind nur von Privatpersonen bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr zulässig, um eine überhöhte Beeinflussung von Individualinteressen zuvorzukommen. Um warum nicht auch eine Veröffentlichung ab, sagen wir, 100,00 € auf der Homepage der jeweiligen Partei innerhalb der nächsten paar Tage? Warum werden Parteispenden erst immer 2 Jahre später veröffentlicht?

Sie sehen, es gibt verschiedene Wege Probleme zu lösen. Ich halte meine für die besseren. Aber darüber lässt sich natürlich wunderbar im demokratischen Diskurs streiten.

Einen schönen Tag,
wünscht Ihnen
M.S.

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Lieber Herr Schanze,

Sie lösen keine Probleme.

Es kollidieren bei der Frage der Veröffentlichung von Nebeneinkünfte keine Grundrechte. Es gibt ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Es gibt aber kein Grundrecht von Ihnen, über die Einkünfte einer fremden Person informiert zu werden – auch wenn es sich hierbei um Abgeordnete handelt.

Wie gesagt: Sie werden durch Privatspenden keinen politischen Betrieb aufrecht erhalten. Dies gab es im großen Stil einmal in der Geschichte der Bundesrepublik und diese Partei hieß DVU. Der Vorsitzende hat auch ganz ordentlich seine Spenden angegeben.

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Lieber Herr Heidecker,

vielleicht sollten Sie sich in der Welt des Verfassungsrechts ein wenig stärke informieren.
Natürlich haben die Veröffentlichungen der Nebeneinkünfte verfassungsrechtliche Vorgaben. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 48 Abs. 2 GG spielen hier eine elementare Rolle. Darüber hinaus geht es nicht um Privatpersonen, sondern um gewählte und vollalimentierte Volksvertreter.

Ich empfehle dazu das Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2007.
Bundesverfassungsgericht.de

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Lieber Herr Schanze

Kleine Lesehilfe … extra für Sie

Art. 38 Abs. 1 GG
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Art. 48 Abs. 2 GG
(2) Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben. Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig.

Zunächst einmal stehen die beiden Vorschriften bereits nicht im Grundrechtskatalog. Dies ist Teil 1 – deshalb ist er auch so überschrieben. Zum Zweiten finden Sie dort keinen Hinweis darauf, dass Abgeordnete gläserne Abgeordnete sein sollen. Dort steht nur, dass Abgeordnete nicht an Aufträge und Weisungen gebunden sind und das jeder sich um ein Abgeordnetenmandat bewerben und dieses ausüben kann.
Jetzt können Sie noch einmal in sich gehen und überlegen, wer von uns beiden sich im Dschungel der Jurisprudenz verheddert hat. Ein Tipp: die Initialen desjenigen sind hier „M.S.“.

Nun zu ihrem Urteil: dort ging es ebenfalls nicht darum, dass Sie ein Recht auf den „gläsernen Abgeordneten“ haben, sondern umgedreht … kann der Bundestag innerorganisatorisch eine Regelung über die Veröffentlichung von Nebeneinkünften und in welchem Umfang beschließen.

Ich empfehle dringend, bevor Sie sich mal wieder auf das juristische Glatteis bewegen, sich schlau zu machen.

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Herr Heidecker, ich danke Ihnen wie Sie hier die Diskussion beleben als CDU?-Vertreter :-)
Vor kurzem machte ich auf einem Bauernhof nahe des Bodensees Ferien, ein wohlhabender Betrieb mit grossem Landbesitz. Die Ferienwohnungen waren mit EU-Fördergeldern unterstützt worden und die Bäuerin ist in der CDU engagiert im Gemeinderat. Natürlich hatte das eine mit dem anderen _nix_ zu tun und schliesslich kann ja jeder diese Fördergelder erhalten, wenn er nur das Land zum Bau besitzt und das Eigenkapital. Insofern sollten wir hohe Einkünfte (aus der Landwirtschaft) wirklich nie hinterfragen - geradezu schändlich wäre das. In der CSU würde man sagen: die CSU-Abgeordneten verdienen am meisten nebenher, ja mei, dass zeigt einfach, dass sie den grössten wirtschaftlichen Sachverstand haben. Und viele Leute fallen auf solche Aussagen noch herein. Deutschland Du hast auch ein Bildungsproblem!

Antwort auf von Peter Rheinbrück

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Lieber Herr Rheinbrueck,

Zunächst sollten Sie Ihre klischeehaften Vorstellungen ablegen. Denn woher wollen Sie wissen, ob und wenn ja in welcher Partei ich Mitglied bin?

Und: stimmt. Beides hat nichts miteinander zu tun. Gut, dass Sie dies erkennen.

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Lieber Herr Heidecker,

es ist wie so oft im Leben: da denkt man, dass man richtig liegt und ist doch so weit von der Wahrheit entfernt. Aber ich helfe Ihnen natürlich sehr gerne.

Es ist korrekt, dass beide Artikel keinen "gläsernen" MdB vorgeben. Das hatte ich auch nicht behauptet. Ich hatte hier beide Artikel aufgeführt, da im genannten Urteil bestätigt wurde, dass sich die MdB, gemäß ihres Selbstorganisationsrechts, Regeln auferlegen dürfen, die verlangen, dass Nebeneinkünfte offengelegt werden müssen. Somit kam es zuerst zu drei Stufen und seit, wenn ich es noch richtig im Kopf habe, Ende 2013, zu der aktuellen Stufenregelung innerhalb der Verhaltensregeln.

Mich konnte bislang noch kein Grund überzeugen, warum nicht alle Nebeneinkünfte offengelegt werden müssen. Weder in den USA, noch im UK führt eine solche Regelung dazu, dass Menschen abgeneigt sind parlamentarisch aktiv zu werden.

Schöne Grüße
M.S.

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Lieber Herr Schanze,

Da haben Sie ausnahmsweise mal etwas Richtiges geschrieben.

Sie haben behauptet, zwischen dem informationellen Selbstbestimmungsrecht und Ihrem Auskunftsanspruch würde eine Grundrechtskollision bestehen. Nun merken Sie, dass Sie mit dieser Behauptung meilenweit daneben lagen – aber den Mut und die Einsicht, dies auch so zu schreiben, der fehlt ihnen.
Es ist nun einmal so, dass das von Ihnen zitierte Urteil Ihnen gar keinen Anspruch auf Information gibt, sondern dass es sich hierbei um eine reine interne Selbstverpflichtung der Abgeordneten handelt. Es handelt sich hier nicht einmal um ein Gesetz, sondern eine Anlage zur Geschäftsordnung – zur Erinnerung: auch die Geschäftsordnung des Bundestages ist mangels externer Wirkung kein Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar festgestellt, dass diese internen Verhaltensrichtlinien zulässig sind, aber Sie haben keinen Anspruch, dies auch einzuklagen.

Mich konnte allerdings auch niemand davon überzeugen, dass die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zu einem besseren Abgeordneten führt. Ganz im Gegenteil: es führt von den Fraktionen der linken Parlamentshälfte und von Organisationen wie abgeordnetenwatch.de zu einer immerwährenden Neiddebatte, die der Demokratie schadet.

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Eine "Neiddebatte" wäre es, wenn es allein um die Tatsache ginge, dass überdurchschnittlich hohe Einkünfte von den Abgeordneten erzielt werden. Das Problem jedoch ist die unbekannte Herkunft (s. dazu auch Herrn Gauweiler z.B.) bzw. die "grosszügigen" Unternehmens-"Spenden", z.B. von der Automobilindustrie, die das Verhalten der Abgeordneten beeinflussen können. Der dadurch mögliche Schaden für die Gesellschaft übersteigt den gezahlten Geldbetrag immens und genau dies wird zurecht kritisiert. Mit "Neid" hat das nichts zu tun Herr Heidecker.

Antwort auf von Peter Rheinbrück

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Lieber Herr Rheinbrück,

Nein, hier ging es um die Einkünfte beispielsweise eines Landbesitzes aus seinem Besitz.
Und: Was gehen Sie die Einkünfte des Herrn Gauweiler an? Nichts. Wenn Sie dies von Herrn Gauweiler fordern, dann beginnen Sie damit, selbst Ihre Einkünfte zu veröffentlichen! Dann wären Sie auch glaubwürdig und kommen Sie mir nicht: „Ich bin kein Abgeordneter“. Hier geht es um private Dinge der Bürger mit Beruf „Abgeordneter“!

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Es geht darum Interessenkonflikte für alle sichtbar zu machen.
Da muss jeder für sich entscheiden ob er jemandem glauben schenken kann, der nicht bereit ist evtl. Interessenkonflikte offenzulegen.
Ich für meinen Teil bin für die Offenlegung aller Einkünfte. Wenn ich Soldat werde gebe ich Rechte auf um meinem Land zu dienen. Wenn ich Volksvertreter werde muss ich damit leben, dass andere wissen womit ich Geld verdiene und wieviel.

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Lieber Herr Heidecker,

auch weiterhin gilt: wer lesen kann, ist im Vorteil. Sie sollten hier keine Unwahrheiten über die Aussagen anderer Kommentatoren äußern.

Ich schrieb: "Natürlich haben die Veröffentlichungen der Nebeneinkünfte verfassungsrechtliche Vorgaben. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 48 Abs. 2 GG spielen hier eine elementare Rolle". An dieser Aussage ist grundlegend nichts falsch. Die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte hat verfassungsrechtliche Vorgaben. Nämlich genau in Art. 40 I S. 2 GG. Bei der Veröffentlichung spielen Art. 38 I S. 2, 48 II GG eine besondere Rolle, denn genau diese beiden verfassungsrechtlichen Vorgaben bildeten die rechtliche Grundlage der Klage aus dem Jahr 2007.

Wenn Sie schon die bestehenden Transparenzrichtlinien kritisieren und auch keine weitergehenden Vorgaben wünschen, sollten Sie wenigstens erklären, warum dieses der Fall ist. Bestehende rechtliche Vorgaben können geändert werden. Ich glaub Ihr "Neid"-Argument ist eher als Witz gemeint.

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Herr Heidecker: hat bis heute noch nicht begriffen und will es auch nicht begreifen, dass in Deutschland die Korruption wie auf der Ganzen Welt schon sehr hoch angesiedelt ist.
Man kann doch schon fast jeden tag in den Medien, eine solche Affäre in unserem Land lesen und wenn die Betreffenden immer wieder mit guten Rechtsanwälten? sich daraus manövrieren können, da darf man schon Fragen wer macht denn die Gesetze! und wenn dass nicht mit allen Mittel unterbunden wird, wird die Masse der nicht Wähler immer größer.

Antwort auf von Norbert Küdde

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Lieber Herr Kuedde,

Vielleicht helfen Sie mir unwissendem Tölpel und zeigen mir ein paar „Skandale“ auf höchster Ebene der letzten Tage?

Antwort auf von W. Heidecker

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Wenn sie sich selbst schon als Tölpel bezeichnen, sagt alles.
Was sind in Ihren Augen denn Parteien-spenden:
es sind Bestechungsgelder und das bedeutet Korruption, aber als Tölpen sieht man das natürlich anders!

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Na Herr Heidecker,

mit der aktuellen Entscheidung aus Berlin scheint Ihre Argumentation nun - wie schon vorher von mir vorhergesagt - zusammenzubrechen.

Ein guter Tag für die deutschen Wähler.

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Lieber Herr Schanze,

Hm, wieso? Die Berliner Entscheidung normiert auch nicht Ihr Grundrecht auf Information über persönliche Angelegenheit von Abgeordneten. Was es nicht gibt, kann auch Ihnen kein Gericht geben – bei der dortigen Entscheidung ging es um die Herausgabe von Hausausweisinhaberlisten.

Also: erst informieren, dann quasseln – dann wird es auch was für Sie mal, einen Punkt zu machen. ;-)

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