Bärbel Bas weicht Schutzregeln für Saisonarbeiter:innen auf
Eine halbe Stunde genügte, dann stimmte Bas’ Arbeitsministerium einer Forderung zu, die Saisonarbeiter:innen nachhaltig schaden könnte. Mitbekommen hat es fast niemand.
Fotos: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Markus Schreiber (Bärbel Bas), picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow (Alois Rainer), Getty Images via Canva (Spargelernte)
Das Wichtigste in Kürze
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) folgte bei zwei umstrittenen Änderungen für Saisonarbeitskräfte den Forderungen des Agrarministeriums. Interne Unterlagen zeigen, wie die Entscheidungen zustande kamen.
Eine Forderung aus dem Haus von Agrarminister Alois Rainer (CSU) wurde innerhalb von nur 30 Minuten akzeptiert. Seitdem können Landwirt:innen Unterkunftskosten rechtssicher vom Lohn ihrer Beschäftigten abziehen.
Bas’ eigenes Ministerium warnte vor einer Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung in der Landwirtschaft. Trotzdem wurde die Grenze von 70 auf 90 Tage angehoben.
Von den Änderungen profitieren vor allem Landwirtschaftsbetriebe und Agrarverbände, die sich seit Jahren für eine Lockerung der Regeln einsetzen.
Ende August letzten Jahres erhält eine Mitarbeiterin des Arbeitsministeriums eine E-Mail mit der dringenden Bitte um einen Rückruf.
Es geht um ein kontroverses Thema in der Koalition: die Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften. Wenn es nach Agrarminister Alois Rainer (CSU) geht, sollen Landwirt:innen, die ihren Beschäftigten Unterkünfte zur Verfügung stellen, die Miete dafür vom Lohn abziehen dürfen. Bisher war das rechtlich umstritten.
Eine Woche lang hat Rainer auf seine Forderung keine Antwort aus dem Ressort seiner Amtskollegin Bärbel Bas (SPD) erhalten. Offenbar ist diese im Arbeitsministerium völlig untergegangen. Nun scheint die Zeit zu drängen.
“Leider hat uns Ihre Änderungsbitte erst heute Morgen erreicht”, antwortet die Mitarbeiterin im Arbeitsministerium endlich. “Wir prüfen und melden uns umgehend bei Ihnen.”
Dann geht es ganz schnell. Dreißig Minuten später schreibt sie: “Wir nehmen den Vorschlag [...] gerne auf”.
Diese knappe E-Mai könnte Auswirkungen auf Tausende Saisonarbeiter:innen haben. Die interne Kommunikation dazu hat abgeordnetenwatch über das Informationsfreiheitsgesetz erhalten. Aus den Unterlagen lässt sich rekonstruieren, wie ein einziges Wort im Gesetz eine umstrittene Praxis legal gemacht hat.
Wie das Arbeitsministerium eine Forderung des Agrarministeriums innerhalb von 30 Minuten akzeptierte
Im Gesetz war es Landwirt:innen bislang “nicht” erlaubt, die Miete vom Lohn abzuziehen. Nun ist das möglich, wenn auch “nicht automatisch”.
Vorher: “Stellt der Arbeitgeber der oder dem Saisonbeschäftigten eine Unterkunft zur Verfügung, so muss der Mietzins angemessen sein und darf nicht vom Lohn einbehalten werden”
Nachher: “Stellt der Arbeitgeber der oder dem Saisonbeschäftigten eine Unterkunft zur Verfügung, so muss der Mietzins angemessen sein und darf nicht automatisch vom Lohn einbehalten werden”
Die Linke hat versucht, die Änderung zu verhindern. Denn diese “schwächt die bisherige Gesetzeslage ab und erleichtert Missbrauch”, argumentierte die Fraktion im Arbeitsausschuss.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt prangert schon länger schlechte Unterkünfte mit verschmutztem Wasser und maroden Küchen an, die so teuer sind, dass den Arbeiter:innen weit weniger als der Mindestlohn bleibt.
Das Landwirtschaftsministerium möchte die Gesetzesänderung nicht als eigenen Erfolg beanspruchen, sondern verweist auf das Arbeitsministerium. Wieso Rainers Ressort auf die Änderung pochte, beantwortet ein Ministeriumssprecher nicht.
Das Arbeitsministerium will die Sache kleinreden. “Die Änderung hat keine Auswirkungen”, heißt es auf Anfrage von abgeordnetenwatch. Sie schaffe bloß Rechtsklarheit. Wieso es die Forderung zu einer kontroversen Neuregelung rasch durchgewunken hat, möchte die Pressesprecherin nicht sagen.
90 Tage ohne Sozialversicherung: Erfolg für die Agrarwirtschaft
Es sollte nicht die einzige Aufweichung beim Schutz der Arbeitnehmer:innen bleiben.
Zwei Tage nach der Korrespondenz einigten sich Bas und Rainer auf eine weitere Deregulierung in der Saisonarbeit und erfüllten damit eine jahrelange Forderung der Agrarlobby: Saisonarbeiter:innen können nun 90 Tage auf dem Feld arbeiten, ohne gesetzlich versichert zu sein. Davor lag die Grenze bei 70 Tagen. Für die Agrarwirtschaft macht das die Arbeit billiger.
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Tausende ausländische Saisonarbeiter:innen sind nicht gesetzlich versichert. Das macht die Arbeit billiger, aber riskant. (Symbolbild)
Oft sind die sogenannten kurzfristig Beschäftigten nur durch lückenhafte private Gruppenversicherungen geschützt. In die Rentenkasse zahlen sie nicht ein.
Die Gewerkschaften kritisieren die schlechte Absicherung der meist ausländischen Saisonkräfte, die körperlich harte Arbeit verrichten. 2023 waren laut Bundesagentur für Arbeit rund 220.000 Menschen ohne Sozialversicherung in der Landwirtschaft tätig. 74 Prozent von ihnen kamen aus dem Ausland.
Sozialversicherung am Feld: Plötzliche Kehrtwende der SPD
Die Ausweitung auf 90 Tage unter einer sozialdemokratischen Arbeitsministerin ist durchaus bemerkenswert. Noch in der Ampel-Koalition plante die SPD das Gegenteil: vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag für Saisonarbeiter:innen. Umgesetzt hat sie das nie.
Bemerkenswert ist auch noch etwas anderes: Bas’ Mitarbeiter:innen warnten hinter den Kulissen vor der Aufweichung, wie ein internes Vorbereitungspapier zeigt.
Bas' Ministerium warnte vor der Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung
“Das Vorhaben sehen wir natürlich kritisch”, heißt es in dem Schriftstück aus dem Juli 2025. Tätigkeiten von 90 Arbeitstagen sind “eigentlich schon keine kurzfristigen Beschäftigungen mehr”, steht in einem weiteren.
Außerdem könnten fehlende Beiträge der Sozialversicherung bis zu 150 Mio. Euro kosten, wie eine interne Hochrechnung zeigt.
Warum winkte Bas die Änderung trotzdem durch? Eine Sprecherin aus dem Arbeitsministerium wollte sich nicht dazu äußern, inwiefern Bas trotz der internen Bedenken hinter der Ausweitung auf 90 Tage steht.
“Die Ausweitung war Teil des Koalitionsvertrags und wurde vom BMAS entsprechend umgesetzt”, heißt es dazu nur aus ihrem Ministerium. “Koalitionsverträge werden von Parteien verhandelt und geschlossen, nicht von der Bundesregierung.”
Wie sich Bauernverband und Agrarlobby durchsetzten
Die Grenzen für die Arbeit ohne Sozialversicherung wurden mit den Jahren immer wieder ausgedehnt. Bis zur Einführung des Mindestlohns 2015 lag sie bei 50 Arbeitstagen. Dann schenkte die Regierung der Branche eine befristete Verlängerung auf 70 Tage. Diese hätte 2018 auslaufen sollen. Doch die Übergangsregel wurde Gesetz.
Die Agrarverbände konnten sich durchsetzen. Im Branchenmagazin feierten sie sich selbst: Die Entscheidung sei “ein Erfolg der Arbeit des Bauernverbandes”, prahlte ein Funktionär.
Dass sich die Agrarlobby jetzt erneut durchsetzen konnte, ist kein Zufall.
Der Deutsche Bauernverband wartet mit einem jährlichen Lobby-Budget von rund 5 Mio. Euro auf. In seinem ersten Jahr als Agrarminister trafen Rainer und seine Staatssekretär:innen mehr als 25 Mal auf den Bauernverband, bei Konferenzen, Festen und zu Gesprächen im Ministerium.
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Agrarminister Alois Rainer (2. von links) posiert mit dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbands Joachim Rukwied (1. von links).
Einer der Ministeriums-Termine fand am 14. August 2025 statt. Nur einen Tag später schickten Rainers Ressort und der Bauernverband jeweils kritische Stellungnahmen an Bas’ Ministerium. Die SPD-Ministerin hatte einen ersten restriktiven Entwurf zur Saisonarbeit vorgelegt. Sie wollte die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung auf wenige Betriebe in der Hauptsaison beschränken.
Eine Woche später hatte der Bauernverband einen weiteren Termin im Agrarministerium. Was dort besprochen wurde, bleibt geheim. Gespräche würden nicht protokolliert, sagt ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums zu abgeordnetenwatch. Zum Inhalt einzelner Gespräch könne man sich im Detail nicht äußern – “auch mit Blick auf deren Vertraulichkeit im Einzelfall.”
Klar ist: Bas’ Beschränkungen der Regeln auf wenige Betriebe kamen nicht. Der Bauernverband und Minister Rainer hatten sich Hand in Hand gegen die Arbeitsministerin durchgesetzt.
FAQ: Die umstrittenen Änderungen für Saisonarbeiter:innen
Was hat Bärbel Bas bei den Regeln für Saisonarbeiter:innen geändert?
Unter Arbeitsministerin Bärbel Bas wurden zwei umstrittene Änderungen beschlossen: Landwirt:innen können Unterkunftskosten nun rechtssicher vom Lohn von Saisonarbeitskräften abziehen. Zudem wurde die Grenze für sozialversicherungsfreie Beschäftigung von 70 auf 90 Tage angehoben.
Warum steht Bärbel Bas in der Kritik?
Kritiker:innen werfen dem Arbeitsministerium vor, Schutzstandards für Saisonarbeitskräfte abgeschwächt zu haben. Interne Unterlagen zeigen zudem, dass Mitarbeiter:innen des Ministeriums vor den Folgen der Änderungen gewarnt hatten.
Warum profitieren Landwirt:innen von den Änderungen?
Die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung senkt die Lohnnebenkosten. Außerdem können Unterkunftskosten für Saisonarbeitskräfte leichter vom Lohn abgezogen werden.
Warum kritisieren Gewerkschaften die Neuregelung?
Gewerkschaften verweisen auf die oft schlechte soziale Absicherung von Saisonarbeitskräften. Zudem kritisieren sie teure und teilweise mangelhafte Unterkünfte, die den Beschäftigten in Rechnung gestellt werden.
Welche Rolle spielte Agrarminister Alois Rainer?
Nach den internen Unterlagen setzte sich das Agrarministerium unter Alois Rainer für die Änderungen ein. Bas' Arbeitsministerium übernahm eine Forderung des Agrarministeriums innerhalb kurzer Zeit und stimmte später auch der Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung zu.
Welche Rolle spielte die Agrarlobby?
Agrarverbände hatten sich seit Jahren für eine Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung eingesetzt. Die schließlich beschlossenen Lockerungen entsprachen zentralen Forderungen der Branche.
Mehr darüber, wie Lobbyist:innen Zugang zu Abgeordneten und politischen Entscheidungsträgern erhalten, zeigt unsere Undercover-Recherche „Das Lobbyismus-Experiment“.