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Frage von Vanessa S. •

Frage an Christian Lindner von Vanessa S. bezüglich Familie

Wird bei lesbischen verheirateten Ehepaaren ein Baby (durch Samenspende über eine Samenbank) in die Ehe hinein geboren muss die nicht austragende Mutter derzeit einen diskriminierenden und langwierigen Adoptionsweg gehen um das Sorgerecht für ihr Kind zu bekommen. Wie stehen sie zur Anpassung des Abstammungsrechts und der Einführung einer automatischen Mitmutterschaft bei verheirateten lesbischen Paaren?

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bei der von Ihnen geschilderten Konstellation ist auf Druck der Freien Demokraten im Bundestag im Adoptionshilfegesetz genau diese Regelung weggefallen, die eine diskriminierende und langwierige Überprüfung der Mitmutter nach sich gezogen hätte. Das Gesetz tritt am 1. April diesen Jahres in Kraft. Ab Anfang April kann also ohne die verpflichtende Beratung bei einer Stiefkindadoption ein Kind adoptiert werden, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.

Auch im Abstammungsrecht werden wir weiter daraufhin arbeiten, dass die längst überholten rechtlichen Bestimmungen modernisiert werden - schließlich werden zahlreiche Konstellationen von Mehrelternschaft gelebt, die allerdings auf einer rechtlichen Ebene nicht abgebildet werden können. Bei der Einführung der Ehe für Alle hat man die Anpassung des Abstammungsrechts nicht durchgeführt. Das muss aus unsere Sicht aber unbedingt passieren. Auch hierfür setzen wir Freie Demokraten uns ein!

Sofern Sie einen tieferen Austausch auf der Fachebene wünschen, schlage ich vor, dass Sie sich am besten einfach direkt an meine Fraktionskollegin Kathrin Helling-Plahr wenden.

Für heute wünsche ich Ihnen alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen nach Rottweil
Christian Lindner

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