Frage an Wolfgang Wodarg von Dr. med. Helmreich E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kollege Wodarg,
nachdem es in der ablaufenden Legislaturperiode nicht mehr zu einem Anlauf in diese Richtung gekommen ist, möchte ich Sie fragen, ob Sie sich im kommenden Bundestag für ein Gesetz zur Einführung von Bürgerbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene einsetzen werden?
Zweitens bitte ich Sie zu sagen, was Sie im kommenden Bundestag für eine Bleiberegelung für langjährig geduldete und hier integrierte Flüchtlinge tun wollen, um ihnen und ihren hier aufwachsenden Kindern endlich eine Lebensperspektive zu bieten?
Sehr geehrter Herr Kollege Eberlein,
zunächst möchte ich Ihnen ganz recht herzlich für Ihre beiden Fragen danken.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sieht unsere Verfassung derzeit leider keine Bürgerbegehren vor, denn die entsprechenden Initiativen zur Einführung dieses Instruments sind bisher stets an der CDU/CSU gescheitert. Die SPD setzt sich seit vielen Jahren für den Ausbau von direktdemokratischen Elementen in unserer parlamentarischen Verfassungsordnung ein. Ich unterstütze daher klar all jene, die für eine Einführung von Volks-/bzw. Bürgerentscheiden und –begehren eintreten. Selbstverständlich müssen gewisse Vorkehrungen getroffen werden, damit dieses Instrument nicht von Radikalen und anderen Gruppen missbraucht wird. Hier liegen bereits sehr gute Vorschläge auf dem Tisch. Für eine solche Grundgesetzänderung bedarf es aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat jedoch der Unterstützung der CDU/CSU; solange diese Partei(en) entsprechende Vorhaben blockieren, wird es uns nicht gelingen, die Möglichkeiten der direkten Einflussnahme durch die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Gleichzeitig muss man jedoch der Gefahr vorbeugen, dass über die Medien gewisse Themen gesetzt oder Probleme so dargestellt werden, dass es hier zu einem Missbrauch kommt. Auf kommunaler Ebene besteht diese Gefahr kaum; auf nationaler Ebene hingegen muss sichergestellt werden, dass jede Bürgerin und jeder Bürger umfassend informiert ist und sich vor allem auch umfassend informieren kann! Hier muss die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit ein solches neues Instrument nicht durch Missbrauch in Misskredit gerät.
Zu Ihrer zweiten Frage: Mit dem Zuwanderungsgesetz haben wir bereits einen großen Schritt zur Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten getan. Kurz gesagt: wir wollen die Steuerung der Zuwanderung fortsetzen und die Einbürgerung von Menschen fördern, die Deutschland legal zu ihrem Lebensmittelpunkt gemacht haben. Hierzu gehört etwa die Verbesserung der Sprachförderung bereits im frühen Kindesalter oder die Durchführung von islamischem Religionsunterricht von in Deutschland ausgebildetem und hier staatlich anerkanntem Lehrpersonal. Wir müssen die Chancen der Zuwanderung nutzen und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass den Migrantinnen und Migranten auch die Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um sich in Deutschland zu integrieren (Beispiel: ausreichend Sprachkurse).
Ich persönlich habe mich eingesetzt und werde mich auch in Zukunft für die Migrantinnen und Migranten einsetzen, die als „Opfer taktischer Verschiebungen und administrativer Hürden n Deutschland ohne Schuld ‚hängen geblieben sind’“. Dabei ist mir klar, dass neben dem ernsten Willen, Deutschland zur neuen Heimat zu machen auch die objektive Alternativlosigkeit der Betroffenen geprüft werden muss und dass letztlich nach humanitären und Menschenrechtsgesichtspunkten eine Lösung gefunden werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Wodarg, MdB