
(...) Nach einigem Lavieren hat der Senat dann zugesagt zu prüfen, inwiefern es verfassungsfeindliche Bestrebungen dieser Gruppen gibt, die eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigten. Die Informationen dazu wurden in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt, daher kann ich dazu nichts sagen. (...)