(...) die Gleichsetzung von Beamten mit Mandatsträgern, wie sie das Übereinkommen gegen Korruption der Vereinten Nationen vom 30. Oktober 2003 vorsieht, wird den Besonderheiten der verfassungsrechtlichen und der tatsächlichen Stellung der Abgeordneten nicht gerecht. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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