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Frage von Mark P. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geeehrter Dr. Schäuble,

mir ist natürlich bewußt, dass Sie mittlerweile andere Aufgaben haben, aber da ich mich auf Ihre damalige Aussage als Bundesinnenminister beziehe, wende ich mich auch direkt an Sie.

Am 01.04.2008 wurde mit dem §42a WaffG das grundlose Führen von einhändig feststellbaren Taschenmessern in der Öffentlichkeit verboten. Auf die vielen kritischen Nachfragen auf abgeordnetenwatch haben Sie und andere Abgeordnete stets behauptet, dass diese Gesetzesverschärfung der Polizei lediglich mehr Handlungsspielraum im Bezug auf gewaltbereite Jugendliche geben soll, während der „brave Bürger“ davon eigentlich gar nicht betroffen ist.

Sie haben z. B. am 09.04.08 geantwortet:
„Wer ein Rettungsmesser in Form des Einhandmessers so führt, dass er andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht, wird durch das Führensverbot des neuen § 42a WaffG nicht beeinträchtigt. Ein verantwortungsbewusster Bürger hantiert nicht grundlos mit gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit. Die Polizeivollzugsbeamten können beurteilen, ob das Führen eines in § 42a WaffG genannten Messers tatsächlich zu Rettungs- oder zu Einschüchterungszwecken mitgeführt wird.“

Leider sind mir als Messersammler- und nutzer schon mehrere Fälle bekannt, in denen die Polizei friedlichen Bürgern mit demselben Hobby Messer abgenommen und ein Bußgeld erhoben hat. Auch in der Zeitung wurde erst vorgestern wieder von einem Fall berichtet, bei dem einem ehemaligen Arzt, der sein Einhandmesser u.a. für mögliche erste Hilfe Maßnahmen dabei hatte, ein Bußgeld aufgebrummt wurde.
Quelle: http://www.bild.de/regional/leipzig/arzt/geldstrafe-weil-er-ein-taschenmesser-trug-49394872.bild.html

Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch? Wurde der Wille des Gesetzgebers nicht deutlich genug formuliert? Oder sollten die entsprechenden Abgeordneten-Aussagen nur die Kritiker beruhigen und es war nie gewollt, dass auch Einhandmesser weiterhin sozialadäquat genutzt werden können?

MfG
Mark Padberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Padberg,

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das Referat für Bürgerangelegenheiten (buergerreferat@bmf.bund.de ).

Viele Grüße
Im Auftrag

Jacqueline de Fries
________________________
Referat für Bürgerangelegenheiten
Leitungsstab
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030-18682-3300
Fax: 030-18682-3260
E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.