(...) Die juristische Literatur hält demnach auch Quoten jeder Art für zulässig, die in Bereichen, in denen Frauen statistisch gegenüber Männern geringere Berücksichtigung finden, bei gleicher Qualifikation einen Vorrang für Frauen vorsehen, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende, etwa auch soziale Gründe (Standardbeispiel: alleinerziehender Vater) überwiegen. (...)
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