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Wolfgang Kubicki
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Frage von Rainer S. •

Frage an Wolfgang Kubicki von Rainer S. bezüglich Senioren

Verfassungswidrige Rentenbesteuerung

Sehr geehrter Herr Kubicki,

als im Jahr 2005 die nachgelagerte Rentenbesteuerung eingeführt wurde, wollte auch ich eine Verfassungsklage einreichen. Leider fehlten mir damals die Kenntnisse, wie man vorgehen muss.Mir wurde immer gesagt, dass man zuerst eine Klage beim Finanzgericht einreichen muss und dann alle Instanzen durchgehen muss um endlich eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Dass jetzt plötzlich ein BFH-Richter zu dem Ergebnis kommt, dass diese Besteuerung verfassungswidrig ist, macht mich stutzig. Ihre Aussage:" Wir erwarten, dass die Bundesregierung den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit unverzüglich ausräumt und dem Deutschen Bundestag entsprechende Berechnungen vorlegt.“ Andernfalls bleibe nur der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht" verstehe ich nicht ganz. Welche Berechnungen sollten eine verfassungskonforme Berechtigung rechtfertigen? Wenn Sie diese Klage vor dem Verfassungsgericht einreichen und evtl. auch gewinnen würden, hätten Sie einen neuen Wähler der FDP gewonnen.

Mit freundlichen Grüßen

R. S.

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