(...) Stimmt der Bundesrat zu, muss das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt (unterschrieben) werden. In ganz wenigen Fällen haben die Bundespräsidenten die Unterschrift wegen fehlender Verfassungskonformität verweigert, so dass das Gesetz nicht in Kraft treten konnte. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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