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Wolfgang Gerhardt
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Frage von Kenneth S. •

Frage an Wolfgang Gerhardt von Kenneth S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt,

erstmal herzlichen Glückwunsch zu dem enormen Wahlsieg bei der Bundestagswahl 2009 für Ihre Partei.

Im zuge der Waffenrechtsverschärfung vom 25.07.2009, wurden unter anderem verdachtsunabhängige Kontrollen durch die Waffenbehörden gesetzlich erlaubt.

Hierzu hätte ich einige Fragen und hoffe auf eine möglichst ausführliche Antwort.

1. Wer wird im Hochtaunuskreis diese Kontrollen druchführen?
(Hintergrund dieser Frage ist eine Stellenausschreibung aus dem Rhein-Neckar-Kreis, bei der explizit Waffenkontrolleure auf 400,- Euro Basis gesucht werden.
Quelle: http://www.rhein-neckar-kreis.de/servlet/PB/menu/1977239_l1/index.html )

2. Wie sollen diese Nachschauen im Detail ablaufen? Müssen dem Kontrolleur die Waffen zur Überprüfung ausgehändigt werden, oder sollte es ausreichend sein, wenn die Waffe vom Waffenbesitzer dem Kontrolleur so gezeigt wird, dass die Waffennummern zu erkennen sind?

Ich möchte gerne klarstellen, wenn eine der mir bekannten Sachbearbeiter der unteres Waffenbehörde aus dem Landratsamt Bad Homburg zu einer Kontrolle an meiner Haustür klingeln sollte, kann die Kontrolle ganz normal erfolgen.

Ich sehe es aber auch so, nimmt man das Beispiel vom Rhein-Neckar-Kreis, dass hier ein sehr grosses Gefahrenpotentiel entstehen kann, was den Datenmißbrauch betrifft. Immerhin geht es hier nicht um kleinigkeiten, sondern letztlich um die Information, in welchen Haushalten sich Schußwaffen befinden, welcher Schusswaffen das sind und letztlich wo sie sich im Hause/in der Wohnung befinden. Somit das gefundene Fressen für böse Buben und ihre Diebestour.
Das sollte wirklich keine Aufgabe für Geringfügig beschäftigte darstellen, ohne diesen Personenkreis pauschal schlecht machen zu wollen.
Sollte die Kontrolle also von mir nicht bekannten Personen druchgeführt werden, bleibt meine Tür leider geschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Kenneth Smith

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Smith,

als neuer Abgeordneter im Hochtaunuskreis beantworte ich Ihre Frage an der Stelle von Wolfgang Gerhardt, der nun in Wiesbaden seinen Wahlkreis hat. Gerne beantworte ich Ihre Frage.
Zuständig für die Kontrollen ist auch hier der Landkreis, genauer die Ordnungsbehörde des Landkreises. Sie führt dem gesetz folgend verdachtsunabhängige Kontrollen durch. Ich halte dies für zu weitgehend, weil meines Erachtens ein Verdacht vorliegen sollte. Das ist keine Kritik am Landkreis, der das Gesetz nur ausführt, sondern an der bestehenden Gesetzeslage.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Ruppert