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Wolfgang Bosbach
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Frage von Andreas K. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Andreas K. bezüglich Recht

Wie lässt sich folgende Aussage von Ihnen:

"Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob ich Telekommunikation überwache bei begründetem Tatverdacht zum Zwecke der Gefahrenabwehr, oder ob ich weltweit Daten sammele, und zwar völlig unabhängig davon, ob ein Verdacht vorliegt oder nicht, nach dem Motto, wenn ich den gesamten Telekommunikationsverkehr überwache, auch von völlig unbelasteten unschuldigen Bürgerinnen und Bürgern, dann werden schon die Informationen dabei sein, die wir zur Gefahrenabwehr brauchen."

( Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/bosbach-merkel-ist-wirklich-im-mark-erschuettert.694.de.html?dram:article_id=266276 )

mit der von Ihrer Partei geforderten Vorratsdatenspeicherung vereinbaren?

Portrait von Wolfgang Bosbach
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kuchenbecker,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an mich abgesandt haben. Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch an mich persönlich zu adressieren, ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist wirklich - nicht - notwendig. Selbstverständlich werde ich Ihnen gerne antworten, die Antwort können Sie auch gerne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.