Frage an Wolfgang Bosbach von Jürgen B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bosbach,
wenn ich schon demnächst die Form meiner Geschlechtsteile im "Nacktscanner" offenbaren muss und Demontranten sich in Kundgebungen nicht verhüllen dürfen, warum gibt es dann kein Vermummungsverbot für Straftäter vor Gericht? Dürfen feige Mörder unerkannt bleiben? Ich bitte Sie, für eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung einzutreten.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr Beetz,
Herr Bosbach beantwortet gerne Ihre Anfragen, schicken Sie diese bitte
an die in der Homepage angegebenen Adressen: www.wobo.de.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Weber