Wolfgang Berndt
DIE LINKE
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Frage von Julian W. •

Frage an Wolfgang Berndt von Julian W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Buergermeister,
das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 9. Maerz 1994 in dem mittlerweile legaenderen "Hash-Urteil" entschieden, dass eine "im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften" bei "geringen Mengen" von Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) nach § 31a BtMG gewaehrleistet sein muss.
Das Bundesministerium fuer Gesundheit und Soziale Sicherung hat als zustaendige Bundesbehoerde im November 2002 eine Studie zum diesem Thema unter dem Titel "Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis" beim Max-Planck-Institut für auslaendisches und internationales Strafrecht in Freiburg in Auftrag gegeben.
Laut Aussage des MPI liegt diese Studie dem BMGS bereits seit Anfang des Jahres zur Auswertung vor. Wie werden Sie sich verhalten, falls diese Auswertung zu dem Ergebnis kommt, dass die Vorgaben des BVerG nicht erfuellt werden. Werden Sie weiterhin an dem strafbewaehrten Cannabisverbot auf Bundesebene festhalten? Werden Sie sich darum bemuehen, im Rahmen der internationalen Vereinbarungen, eine Moeglichkeit auf der Bundesebene zu finden, mit der gewaehrleistet werden kann, dass das Urteil beruecksichtigt wird? Werden Sie sich fuer eine kontrollierte und besteuerte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene und einer damit verbundenen, sachlichen Aufklaerung der Jugend mit dem Ziel der Drogenmuendigkeit einsetzen?
Vielen Dank fuer Ihre Antworten.

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Weiss,

Zwar ist die Bundestagswahl schon eine Woche vorbei, ich möchte aber trotzdem noch einige Anmerkungen zu dem von Ihnen aufgeworfenen Problem machen.
Meiner Meinung nach ist das "Drogenproblem" nur dann zu lösen, wenn es entkriminalisiert wird und im Vordergund statt Strafmaßnahmen vielmehr die Aufklärung über die Wirkungen der verschiedenen "weichen" Rauschmittel wie beispielsweise Canabisprodukte steht.
Was "harte" Drogen betrifft, so sollten diese unter ärztlicher Aufsicht abgegeben und Bedingungen für einen weichen Entzug geschaffen werden. Voraussetzung dafür sollte aber sein, dass es dem Betroffenen nicht gelungen ist, sich durch andere Maßnahmen von harten Drogen zu lösen. Damit könnte zum einen die gesundheitliche und soziale Verarmung dieser Menschen verhindert und zum anderen der Beschaffungskriminalität der Boden entzogen werden.
Die Linkspartei setzt sich darüber hinaus für ein generelles Werbeverbot für alle Drogen ein, also auch für die "legalen" Drogen wie Alkohol und Tabak. Mit Hilfe öffentlicher Informationskampagnen, insbesondere in Schulen, sollte über die Risiken aller Rauschmittel informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Berndt