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Frage von Irene S. •

Frage an Wolf Klinz von Irene S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Klinz,

mein Mann ist Pakistani und bisher darf er noch nicht in die EU einreisen, obwohl wir seit 2,5 Jahren verheiratet sind. Oft denke ich an eine andere Einreise, z. B. aus med. Gründen, also mit einem med. Visum nach. Sicherlich würde er dann gerne bei mir bleiben wollen, aber ohne Familienvisum ist dies schwierig. Weshalb hat die EU die Richtlinien geändert, so dass Deutschland gezwungen wurde im August 2007 ein neues Gesetz zu erlassen, dass vor Einreise A1 Deutschkenntnisse gefordert werden? Wieso kostet die Abschiebung, die oft ungerechtfertigt ist, so viel Geld und der Abgeschobene muss oft erst 14.000 Euro zahlen, damit er wieder einreisen kann?

Danke für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Irene Shafqat

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Shafqat,

vielen Dank für Ihre Email vom 17. Mai 2009 an abgeordnetenwatch.de.

Das Familienleben wird durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt. Einschränkungen können allerdings zum Schutz des öffentlichen Interesses vorgenommen werden.

Das Erfordernis der Deutschkenntnisse für Einreisewillige basiert auf dem in Deutschland gültigen Aufenthaltsrecht. Seit der Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Jahre 2007 wird von Personen, die ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzuges nach Deutschland beantragen, die Fähigkeit zur Verständigung in deutscher Sprache "auf einfache Art" verlangt.

Die deutschen Auslandsvertretungen verweisen auf ihren Internetseiten auf Kurse und Prüfungen der Goethe-Institute. Die ausschließliche Anerkennung dieser Kurse als Befähigungsnachweis bedeutet in der Praxis eine Verschärfung der Anforderungen zur Erlangung eines Visums zum Zwecke des Ehegattennachzuges. Denn dieses Erfordernis verlangt von den Antragstellern neben den Sprachkenntnissen noch eine besondere räumliche und gegebenenfalls finanzielle Flexibilität, welche aus dem Aufenthaltsgesetz nicht abzuleiten ist.

Eine einmalige Teilnahme an einer Sprachstandserhebung kann auch bei einem gewissen Aufwand zumutbar sein, weil dadurch die Einreiseerlaubnis für Deutschland erworben wird. Deshalb muss es möglich sein, einen entsprechenden Sprachnachweis auch ohne Kursteilnahme zu erwerben.

Die FDP - Fraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, diese Sprachprüfungen nicht allein den Goethe-Instituten zu überlassen und eine allgemeine Härtefallregelung in § 30 AufenthaltsG aufzunehmen, die eine Einzelfallprüfung in Ausnahmefällen sicherstellt.
Die von Ihnen angesprochenen Kosten einer Abschiebung werden von den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern bestimmt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolf Klinz, MdEP