
(...) Zu Ihrer Frage zur Verkleinerung des Landtags: Die Regelgröße ist zur Zeit in der Verfassung mit 120 Abgeordneten festgelegt. Nachdem wir früher eine Verkleinerung auf 100 Abgeordnete und eine Reduzierung der Wahlkreise von derzeit 70 auf 50 forderten, sind wir inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass dies heute nicht mehr praktikabel ist. Wir halten an der derzeitigen Größe fest, weil auch kleine Fraktionen die Möglichkeit brauchen, in allen Wahlkreisen ausreichend präsent zu sein und den dauernden persönlichen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu pflegen. (...)