Antwort ausstehend von Winfried Kretschmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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(...) Das Land hat sich auch für die jüngste Novelle des Baugesetzbuchs zugunsten weiterer Erleichterungen bei den planungsrechtlichen Fragen der Unterbringung von Flüchtlingen inhaltlich und unterstützend eingebracht. Neben Erleichterungen insbesondere zur Errichtung mobiler Unterkünfte und Nutzungsänderungen auch im Außenbereich besteht jetzt eine weitreichende Möglichkeit, zur dringend benötigten Unterbringung von Flüchtlingen von den Vorschriften des Baugesetzbuchs und den aufgrund des Baugesetzbuchs erlassenen Vorschriften abzuweichen. (...)