(...) zu Ihrer erneuten Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz Privatpersonen in ihren rechtlichen Angelegenheiten nicht beraten kann. Die Erteilung von Rechtsauskünften und insbesondere die konkrete Beratung in Einzelfällen sind von Gesetzes wegen den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten und Notaren, zugewiesen. (...)
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