(...) Paragraph 29a des Asylgesetzes definiert die sicheren Herkunftsländer. Dazu zählen laut aktueller Gesetzgebung alle Länder der Europäischen Union sowie folgende Staaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien. (...)
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