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Frage von Marco H. •

Frage an Wieland Schinnenburg von Marco H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schinnenburg,

ich habe kürzlich von der Erweiterung des SGB gelesen. Diese soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Im Grunde wird ein neues Sozialgesetzbuch geschaffen, das sog. SGB XIV. Siehe: BGBl. I S. 2652 (Nr. 50).

Ich war etwas verwundert, als ich die neuen Regelungen über das "Soziale Entschädigungsrecht" las.

In einer Pressemitteilung des BMAS vom 14.01.20 findet sich folgender Passus:

"Insgesamt wird im SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 die Lebenssituation von
*Gewaltopfern einschließlich Terroropfern,
*derzeitigen und künftigen Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
*Geschädigten durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und
*durch Schutzimpfungen Geschädigten sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen deutlich verbessert."

Meine Fragen an Sie:

1. Welche "künftigen Opfer beider Weltkriege" sind hier gemeint? Ich war der Meinung, dass diese großen Kriege spätestens am 02.09.1945 mit der Kapitulation Japans endeten! Ist dem nicht so? Wie interpretieren Sie diese Aussage? Wer kann denn künftig (ab 2024) noch Opfer des 1. oder 2. Weltkrieges werden?
2. Sowohl politisch, als auch medial, wurde in der Vergangheit und wird bis in die Gegenwart hinein, immer wieder der Eindruck erweckt (Schutz)Impfungen seien ungefährlich und hätten nur ganz wenige, zu vertretende Nebenwirkungen. Sog. Impfgegener werden regelmäßig beschimpft, belächelt und als unsolidarisch denunziert (siehe Bundestagsprotokoll z.B. zum Masernschutzgesetz). Wenn Schutzimpfungen harmlos und ungefährlich sind, weshalb werden dann a) Entschädigungszahlungen notwendig und gesetzlich manifestiert?
Und b) wieso übernimmt der Staat hier eigentlich die Entschädigungszahlungen und nicht der jeweilige Hersteller, der möglicherweise (wissentlich) ein fehlerhaftes Produkt in Umlauf bringt? Weshalb werden derartige Risiken an den Steuer- und Beitragszahler ausgelagert?

Vielen Dank.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Heit,
vielen Dank für Ihre Fragen. Nach einer Prüfung möchte ich sie wie folgt beantworten:

1. Im Gesetzestext selbst sind keine Zahlungen an künftige Opfer der Weltkriege vorgesehen. Dies bezieht sich meiner Kenntnis nach nur auf andere Gruppen wie etwa Terror-Opfer oder Impfgeschädigte.
2. Bei den Entschädigungen bei Impfungen handelt es sich um entweder von öffentlichen Stellen wie Gesundheitsämtern selbst durchgeführten Impfungen oder um von staatlicher Seite empfohlene Impfungen. Neben der Herstellerhaftung, die natürlich besteht, können auch die staatlichen Stellen durch ihre Empfehlungen oder bei durchgeführten Impfungen haftbar oder mit haftbar werden. Impfungen sind in der Regel sehr sicher und führen nur bei äußerst wenigen Personen zu Nebenwirkungen. In sehr seltenen Fällen kann etwa eine Allergie gegen den Impfstoff bestehen. Insgesamt nützen Impfungen erheblich mehr, als sie schaden. Sie verhindern jedes Jahr tausende Todesfälle, während durch Impfnebenwirkungen fast niemand ernsthaft zu Schaden kommt. Laut meiner Kleinen Anfrage (Drs. 19/320) gibt es weniger als 35 anerkannte Impfschäden in Deutschland pro Jahr und deren Schwere variiert. Todesfälle sind mir durch Impfungen nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Wieland Schinnenburg