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Werner Wittlich
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Frage von Sebastian N. •

Frage an Werner Wittlich von Sebastian N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Wittlich

Ihre Partei ist der Meinung eine Vereinfachung der Besteuerung unter Wegfall aller Vergünstigungen wie der Pendlerpauschale wäre ein geeignetes Mittel zur Belebung der Binnennachfrage und der Konjunktur.

Ich frage mich, ob es Ihnen und Frau Merkel klar ist, dass zb ein Geringverdiener, der auf ein Auto angewiesen ist, unter diesen Reformen sehr zu leiden hätte.

Die geringe Absenkung der Eingangssteuersätze würde dies nicht kompensieren können.

Diese Art von Vergünstigungen hatten doch zur Einführung einen bestimmten Sinn.

Nämlich die Flexibilität der Arbeitnehmer, um zum Arbeitsplatz zu kommen zu erhöhen.

Diese Intention sollte man immer noch verfolgen.

Grundsätzlich ist es doch auch so, dass hierdurch soziale Härtefälle abgefangen werden sollen, die durch eine pauschale Besteuerung in Nachteil geraten.

Ich möchte Ihnen den Hinweis geben, vielleicht mal die irrsinnige Subventionierung von Großunternehmen zu überdenken.

Warum wird nicht eine Menge Geld zum Beispiel bei scheiternden Projekten wie dem CargoLifter gesparrt.

Dieses Geld war absehbar verlorenes Geld!

Vergessen Sie nicht, dass Deutschland schon aufgrund unseres Grundgesetzes ein Sozialstaat ist, den es zu erhalten gilt.

Wobei natürlich jeder Einzelne in der Pflicht steht und sich darauf nicht ausruhen darf.

Ihre Partei wird mit einer Installierung einer annähernd "freienMarktwirtschaft" scheitern, ebenso wie Diejenigen, die versuchen einen reinen Sozialstaat zu schaffen.

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nassaf,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage zur Pendlerpauschale im Regierungsprogramm von CDU und CSU. Einen kompletten Wegfall der Pendlerpauschale soll es unserer Ansicht nach nicht geben. Unser Regierungsprogramm sieht vor, dass bei der Lohn- und Einkom-mensteuer zum 1. Januar 2007 der Eingangssteuersatz auf 12 % und der Spitzensteuersatz auf 39 % gesenkt sowie ein steuerlicher Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 Euro für jede Person eingeführt werden soll. Dieser Freibetrag gilt im Übrigen auch für Kinder. Familien mit zwei Kindern zahlen dadurch bis einem Einkommen von 38.200 Euro keinerlei Steuern. Im Gegenzug sollen allerdings Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbe-ständen gestrichen oder eingeschränkt werden. Dazu gehört auch die Reduzierung der Pendlerpauschale. Auch nach dem 31. Dezember 2006 wird es die Pendlerpauschale noch geben; dann in Höhe von 25 Cent/km bis maximal 50 Entfernungskilometer.

Die Reduzierung der Pendlerpauschale muss als Teil des gesamten Steuerkonzepts der Union gesehen werden. Das Ziel unserer Steuerpolitik ist es, dass der Einzelne mehr Netto in der Tasche hat als noch derzeit.

Herzliche Grüße
Werner Wittlich