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Werner Schieder
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Frage von Bernhard E. •

Frage an Werner Schieder von Bernhard E. bezüglich Gesundheit

Ich bin Mitarbeiter im Krankenhaus Kemnath und habe innerhalb der letzten sechs Jahre zwei Arbeitsplatzwechsel wegen Schließung von Krankenhäusern bzw. Abteilungen erleben müssen. Nun ist die aktuelle Situation die, das die Krankenkassen volle Taschen und die Krankenhäuser leere Taschen haben. Dennoch habe ich das Gefühl, das der finanzielle Druck auf die Krankenhäuser unverändert erhalten bleibt - trotz der EINMALIG ANGEDACHTEN finanziellen Spritze für die Krankenhäuser. Wie sieht das aus Ihrer Sicht aus? Was sind Ihre Konzepte zur Stärkung der Krankenhäuser angesichts der finanziellen Schieflage von Krankenkassen und Krankenhäuser. Es zirkuliert das Grücht, das Krankenhausabrechnungen zu 50% falsch seien. Kann man das so stehen lassen? Wenn ein Pat. das Krankenhaus auf eigene Verantwortung verlässt und sich infolge dessen die Grunderkrankung verschlechtert, wird das KH in der Regel bei Wiedereinweisung des Patienten die Behandlung nicht abrechnen dürfen. Wie kann erreicht werden, das erbrachte KH-Leistungen auch abgerechnet werden können ? Konkret will ich sie zudem noch fragen, ob der medizinische Dienst der Krankenkassen als ein unabhängig angedachtes Organ, welches die Krankenhausfinanzierung mitkontrolliert Ihrer Meinung nach wirklich unabhängig sein kann, wenn dessen Finanzierung wiederum zu 100% durch die Krankenkassen erfogt? Schließlich möchte ich noch Ihre Meinung zu der Einführung der DRGs in die Psychiatrie wissen, wo ja doch spezielle, nur schwierig mit einem starren Kodiersystem zu erfassende Situationen gegeben sind und wo es seinerzeit bei der Einführung der DRGs einen guten Grund gab, nicht das DRG-System anzuwenden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Eberhardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Ihren Unmut kann ich sehr gut nachvollziehen. Als regionaler Abgeordneter ist mir die schwierige Finanzsituation der Kliniken Nordoberpfalz AG bekannt. Ich habe mich bereits mehrmals mit dem Vorstand der Kliniken diesbezüglich getroffen und ausgetauscht. Für die SPD ist eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung sehr wichtig. Ich möchte aber in Erinnerung rufen, dass es die schwarz-gelbe Koalition war, die den von der SPD in der Großen Koalition mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) 2009 eingeschlagenen Reformprozess mit dem GKV-Finanzierungsgesetz 2010 wieder ausgesetzt hat. Dies ist eine wesentliche Ursache für die desolate Finanzsituation der Krankenhäuser. Daran ändert auch die einmalige Finanzspritze von Gesundheitsminister Bahr nichts. Weitere Details und Forderungen können Sie dem beigefügten Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion vom April 2013 entnehmen.

Weitere von Ihnen angesprochene Fragen habe ich den GesundheitspolitikerInnen meiner Fraktion vorgetragen. Die Fachpolitiker weisen darauf hin, dass es sich beim Medizinischen Dienst um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, die einen gesetzlichen Auftrag hat und eben keine eigenständigen Interessen verfolgt. Natürlich wird es immer wieder umstrittene Entscheidungen der Gutachter geben, denen selbstverständlich im Einzelfall nachzugehen wäre.

Die SPD hat im Bundestag gegen die Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems in der Psychiatrie gestimmt. Aus guten Gründen hat die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) 2003/2004 die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser von der Einführung der DRG-Fallpauschalen ausgenommen. Die SPD war schon damals der Auffassung, dass allein diagnosebezogene Fallpauschalen der stationären Versorgung psychisch Kranker nicht gerecht werden. Wir haben mit dem KHRG 2009 den Entwicklungsauftrag für ein Entgeltsystem in der stationären Psychiatrie gesetzlich geregelt. In § 17d KHRG heißt es:" […] es ist ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten einzuführen." Der Tagesbezug macht den Unterschied zu den DRG´s in der Somatik aus: Diese werden allein fallbezogen gezahlt, es ist eine durchschnittliche Verweildauer berücksichtigt.

In der Psychiatrie sind aber Patienten mit der gleichen Diagnose zum Teil sehr unterschiedlich lange stationär zu versorgen, so dass eine durchschnittliche Verweildauer wenig Sinn macht. Das Psych-Entgeltsystem sieht deshalb degressive Tagespauschalen vor, d.h. die Pauschale nimmt mit zunehmender Verweildauer ab.

Aus unserer Sicht besteht bei dem eingeführten Psych-Entgeltsystem die berechtigte Sorge, dass

- psychische und psychosomatische Erkrankungen und die notwendigen Behandlungsmethoden bei der Kodierung nicht hinreichend abgebildet werden

- die Degression dazu führt, dass Patienten zu früh entlassen werden

- nicht ausreichend Personal für die Versorgung für die Patienten zur Verfügung steht.

Aus diesen Gründen setzen wir uns dafür ein, dass während der nun gestarteten Optionsphase des pauschalierten Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ein alternatives Entgeltsystem unter Berücksichtigung des oben gesagten entwickelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schieder