(...) Mit der Anwendung von OECD-Standards weitet die Schweiz zwar ihre Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Staaten bei der Bekämpfung von Steuerdelikten gegenüber früher aus, wie dies auch im Fall mit den US Behörden geschehen ist. Eine Alternative zum Steuerrückbehalt gemäß dem Zinsbesteuerungsabkommen ist dies jedoch nicht - die Alternative dazu wäre der automatische Informationsaustausch, wie ihn die EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Österreich und Luxemburg unter sich pflegen. (...)
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