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Frage von Harry S. •

Frage an Werner Hoyer von Harry S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften vollenden:
Das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist ein großer gesellschaftspolitischer Fortschritt. Gleiche Rechte bringt es aber noch nicht. Im Sozialrecht werden Lebenspartner beispielsweise voll in die Pflicht genommen, im Steuerrecht dagegen wie Fremde behandelt. Das ist unsinnig und ungerecht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 klargestellt: Der Gesetzgeber darf die Eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich der Ehe gleichstellen. Unsere Vision bleibt die Öffnung der Ehe, wie es dieses Jahr z.B. in Spanien Realität wird. Unser konkretes Ziel ist die volle Gleichstellung der Lebenspartnerschaft. Es gibt keine sachliche Begründung, warum gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften anders behandelt werden sollten als heterosexuelle. Wir wollen gleiche Rechte auf dem Standesamt. Dazu gehört beispielsweise die Anerkennung im Steuerrecht und im Beamtenrecht.

Sind Sie bereit, die bestehenden Gerechtigkeitslücken zu schließen und sich für die vollständige Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften einzusetzen? Sind Sie bereit, sich im Bundestag und gegenüber dem Bundesrat für ein Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft einzusetzen, das die Gleichstellung vollendet?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schaak,

haben Sie vielen Dank für Ihre mail vom 05.08.05.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 entschieden, daß das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz verstößt. Es gibt daher rechtlich keinen Grund, homosexuellen Paaren wesentliche Rechte zu versagen. Nach geltendem Recht haben die Lebenspartner einen Überhang an Pflichten. Wesentliche Rechte werden ihnen nach wie vor verwehrt. So sind z. B. das Steuerrecht und das Beamtenrecht nur unzureichend geregelt. Um das Recht der Lebenspartner in einen fairen Ausgleich zu bringen, sind daher weitere rechtliche Änderungen zwingend notwendig. Wer gleiche Pflichten hat, muß auch gleiche Rechte haben. Die verbleibenden Benachteiligungen eingetragener Lebenspartner gegenüber der Ehe müssen daher beseitigt werden, so hat es der Bundesparteitag der FDP erst kürzlich im Mai 2005 in Köln beschlossen. Die gleiche Aussage findet sich auch in unserem Wahlprogramm. Es ist für die FDP völlig unverständlich, daß Rot-Grün mit ihrem Überarbeitungsgesetz nur auf halbem Wege stehen geblieben ist. Die FDP-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Ergänzungsgesetz in der 15. Wahlperiode eine wesentlich mutigere Initiative vorgelegt. Neben Änderungen im Einkommensteuer- und Erbschaftsteuerrecht haben wir auch das gemeinsame Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartner gefordert.

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Information behilflich gewesen zu sein, erlaube ich mir, Ihnen eine Fassung unseres Wahlprogramms als Anhang zu dieser mail beizufügen, und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Dr. Werner Hoyer