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Frage von Jürgen R. •

Frage an Volker Kröning von Jürgen R. bezüglich Finanzen

Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.

Diese Benachteiligung wird sich durch die Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern, wenn Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht weiter wie Fremde behandelt werden. Bisher wird Wohneigentum nur mit 50 bis 60 % des Verkehrswertes bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt. In Zukunft muß es wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem vollen Verkehrswert angesetzt werden. Das bedeutet die Erhöhung der Erbschaftsteuer für Immobilien um 40 bis 50%. Zum Ausgleich soll der allg. Freibetrag für Eheleute auf 400.000 oder sogar 500.000 € erhöht werden, damit das Familienheim weiterhin steuerfrei auf den überlebenden Ehegatten übertragen werden kann. Damit es dadurch nicht zu Steuerausfällen kommt, sollen gleichzeitig die Erbschaftsteuersätze erhöht werden. Das bedeutet für Lebenspartner eine weitere Verschlechterung. Die Benachteiligungen werden dazu führen, dass viele hinterbliebene Lebenspartner ihre Eigenheim werden verkaufen müssen, wenn nicht auch bei ihnen die Freibeträge erhöht werden.

Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Lebenspartner haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Das entlastet den Staat bei den Sozialleistungen. Wenn Lebenspartner sterben, hat der Nachlass wie bei Ehegatten Unterhaltsersatzfunktionen.

Bitte erklären Sie mir, wie die SPD und auch Sie persönlich sich einsetzen werden, um diese Benachteiligungen zu beenden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Romahn,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. August 2007 zum Thema der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftbesteuerung.

Ich muss Ihnen mitteilen, dass eine gesetzliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in Hinblick auf das Erbschaftsteuerrecht in nächster Zeit nicht zu erwarten ist.

Die SPD wollte bereits im Jahr 2000 mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaften auch eine steuerrechtliche Gleichstellung mit der Ehe durchsetzen. Dies scheiterte jedoch an der CDU/CSU, die heute wie damals die Mehrheit der Stimmen im Bundesrat hatte.

Die steuerrechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften könnte im Prinzip entweder nach geltender Rechtslage über Einklagung der Gleichstellung bei der Justiz oder durch eine Gesetzesänderung erreicht werden.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 ist jedoch der Weg über die Justiz bis auf weiteres versperrt. Das Urteil besagt, dass die Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften keine Verletzung des Gleichheitsgebots des Grundgesetzes darstelle, da Artikel 6 des Grundgesetzes durch den ausdrücklichen Schutz von Ehe und Familie eine Begünstigung der Ehe gegenüber anderen Lebensformen zulasse. Zwar sei der Gesetzgeber ungeachtet des im Grundgesetz gewährten Schutzes nicht daran gehindert, eingetragenen Lebenspartnern dieselben Vergünstigungen einzuräumen wie Ehegatten. Dafür bedürfe es aber einer entsprechenden Steuerrechtsänderung.

Dies ist jedoch in der laufenden Legislaturperiode auf Grund der unterschiedlichen politischen Haltung von SPD und CDU/CSU zu diesem Thema nicht realistisch. Die CDU/CSU will die Privilegierung der Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften erhalten.

Die SPD will dennoch bei der geplanten Reform der Erbschaftssteuer Freibeträge für gleichgeschlechtliche Lebenspartner einführen, um der steuerlichen Benachteiligung des Partners oder der Partnerin und der Behandlung als so genannte fremde Dritte (kein Familienangehöriger) entgegen zu wirken. Schließlich sind eingetragene Lebenspartner genauso wie geschiedene Ehepartner auch über eine Trennung hinaus gegenseitig unterhaltspflichtig.

Die SPD wird sich für ihre Ziele auch in Zukunft einsetzen und sich um die nötigen Mehrheiten bemühen.

Mit freundlichen Grüßen,

Volker Kröning, MdB