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Volker Kröning
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Frage von Regine B. •

Frage an Volker Kröning von Regine B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kröning,

als Mitglied des Deutschen Bundestags werden Sie darüber entscheiden, in welcher Weise Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden. Die Frage, ob die Reichweite von Patientenverfügungen eingeschränkt werden soll, ist dabei von entscheidender Bedeutung.

Als potentiell betroffene Patientin möchte ich für den Fall schwerer Hirnschädigung (z.B. nach einem Schlaganfall bzw. einer Blutung im Gehirn) wirksam Vorsorge treffen können und die Entscheidung über mein Leben und Sterben nicht den Ärzten oder meinem rechtlichen Vertreter überlassen.
Würden Patientenverfügungen nur bei unumkehrbar zum Tode führendem Grundleiden wirksam sein, müßten Ärzte auch gegen den Willen des Patienten Operationen vornehmen, solange es dafür eine medizinische Indikation gibt. Auch bei einer Demenz müßte nach einem Herzstillstand in jedem Fall eine Wiederbelebung durchgeführt werden. Die Risiken der medizinischen Behandlung würden auch dem Patienten, der diese Behandlung im Voraus abgelehnt hat, aufgebürdet.
Sollte der Beginn eines unumkehrbaren Sterbeprozesses Voraussetzung für die Wirksamkeit von Patientenverfügungen werden, wäre auch bei einer langsam zum Tode führenden Krankheit nur für die allerletzte Lebensphase eine wirksame Vorausverfügung möglich.

Der Deutsche Juristentag 2006 hat sich gegen die Einschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen ausgesprochen.

Halten Sie die Einschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen für sinnvoll?

Mit freundlichem Gruß
Regine Bernstein-Bothe

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bernstein-Bothe,

meine Überlegungen und meine Entscheidung zu dem Thema der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung sind noch nicht abgeschlossen.

Ich werte dabei auch die Debatte des Deutschen Bundestages vom 29. März 2007 aus, die den Ernst unterstrichen hat, mit dem die Alternativen vertreten werden.

Ihre Argumente kommen meinen Gedanken nahe. Gerne teile ich Ihnen mit, wie ich abstimmen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Kröning