Frage an Volker Kauder von Kurt W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zu unserem Grundgesetzt? Es irritiert mich als Demokraten sehr, dass Sie von uns gewählte Volrksvertreter dazu aufrufen gegen ihr Gewissen abzustimmen und den sogenenannten Fraktionszwang einzuhalten. Bitte nehmen Sie das zurück, weil Sie das sehr unglaubwürdig macht.
Weitere Fragen an Volker Kauder

(...) Daher halte ich diese Lösung für problematisch. Abgesehen davon, ist ein Neuzuschnitt von Wahlkreisen vor der Bundestagswahl 2013 nicht mehr möglich, da bereits die Kandidatenaufstellungen laufen. (...)

(...) Die aktuelle Debatte zeigt, dass es keinen überzeugenden Grund für Tempo 130 auf Autobahnen gibt. (...)

(...) Bei der Online-Durchsuchung geht es um de Abwehr von Terror und schwerer Kriminalität in wenigen, vom Gesetz klar zu definierenden Fällen. Wegen des damit verbundenen, großen technischen Aufwands könnte es nach Auskunft des Bundeskriminalamts vielleicht ein Dutzend Durchsuchungen pro Jahr geben. (...)

(...) Bei einer Ehescheidung kann - entsprechend Ihrer Frage - der geschiedenen Ehefrau ein Versorgungsausgleichsanspruch zugesprochen werden, unabhängig davon, ob ihr ehemaliger Ehemann Beamter oder Angestellter/Arbeiter ist. (...) Das Weiterbestehen des Versorgungsausgleichsanspruchs nach der Wiederverheiratung ist daher unabhängig davon, ob der vormalige Ehemann im Öffentlichen Dienst beschäftigt war oder nicht. (...)