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Frage von Hans D. •

Frage an Volker Kauder von Hans D. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Kauder,

seit ca. 20 Jahren kämpfen die Mitglieder unserer "Interessengemeinschaft ehema- liger DDR-Flüchtlinge iedf.de", zunächst als Einzelkämpfer, seit 2008 als einge- tragener Verein, gegen eine ungesetzliche rententechnische Rückführung von DDR- Flüchtlingen aus dem Wirkungsbereich des Fremdrentengesetzes (FRG) in den des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG). Betroffen sind alle Flüchtlinge ab Geburtsjahrgang 1937, die der DDR vor dem Mauerfall den Rücken kehrten. Mit dieser rententechnischen Rückführung strebt Ihre Koalition aus CDU/CSU und FDP eine angebliche Gleichstellung mit den ehemaligen DDR-Bürgern, die im Land blieben, an. Herr Kauder, meinen Sie nicht, dass man, um eine wahre Gleichstellung zu er- reichen, den DDR-Flüchtlingen die seinerzeit vom Staat verbindlich zugesagte und durch das Grundgesetz ohnehin geschützte Rente nach dem FRG zurückgeben muss? Und meinen Sie nicht, dass man dann auch den im Lande gebliebenen "Bürgern des Beitrittsgebietes" ebenfalls diese Rente geben muss? Dann doch erst wären diese Ungerechtigkeiten beseitigt, auch gegenüber den Altbundesbürgern, oder wollen Sie das am Ende gar nicht? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Dörband

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Antwort ausstehend von Volker Kauder
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