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Volker Blumentritt
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Volker Blumentritt von Wolfgang K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Blumentritt,

ich habe eine bitte an Sie.

Zur Vorgeschichte:
Nach der Wende haben wir unsere Hausheizung von Kohle auf Heizöl umgestellt. Neben den persönlichen Vorteilen haben wir die CO2-Emission unserer Heizung gesenkt. Wenn Sie aber die Entwicklung der Heizölpreise verfolgen, sehen Sie, daß der Preis täglich steigt. Momentan steht der Preis bei Abnahme von 3000 ltr. bei 90 Ct/ltr. (zum Vergleich 1992 39 Pfg./ltr = 19,9 Ct./ltr.) Für einen normalen Haushalt wird das Heizen zu einem fast unerschwinglichen Luxus. Wir haben in der Zwischenzeit die Isolierungen verbessert, die Normaltemperatur um 1,5 °C gesenkt und wir heizen nur das unbedingt Notwendige.

Meine Bitte an Sie:
Ein Großteil des Preises (nach meinen Informationen ca. 60%) resultiert aus Steuern der Bundesrepublik. Es wäre den Verbrauchern von Heizöl und Gas schon geholfen, wenn der Mehrwertsteuersatz für den häuslichen Energiebedarf von 19% auf 7% gesenkt würde. Blumen werden z.B. mit 7% besteuert. Blumen sind sicher schön, die häusliche Energie ist nach meiner Meinung lebenswichtiger.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meine Gedanken aufgreifen könnten und über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kurtz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kurtz,

ich danke ihnen für ihren Kommentar zum Thema Heizöl, Energiekosten und zur Mehrwertsteuer. Zugegebenermaßen beschreiben Sie eine ungünstige Entwicklung der Energiekosten.

Doch lassen sie mich festhalten, dass die gegenwärtigen hohen Preise, nur bedingt etwas mit den darauf lastenden Steuern zu tun haben. Für den Anstieg der Preise sind vor allem die höheren Kosten für Rohöl auf dem Weltmarkt verantwortlich. Diese Entwicklung treibt den Preis für Rohöl in die Höhe. Genannter Produkteinstandspreis richtet sich nach der Entwicklung auf den internationalen Ölmärkten und ist der Preis, zu dem die Ware importiert wird. Neben der Energiesteuer (Öko,- und Mineralölsteuer) wirken sich diese nicht steuerlichen Preisfaktoren (Produkteinstandspreis und der Deckungsbeitrag der Mineralölkonzerne) auf die Entwicklung der Preise aus. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Sie wird auf den Warenpreis und die Energiesteuer erhoben.

Positiv zu bewerten ist, dass die Einnahmen der Energiesteuer die Lohnnebenkosten senken und die Rentenkasse entlastet wird. Denn nur ein Teil der Mineralölsteuer fließt wieder in den Bereich Verkehr. Ein Prozentpunkt des Mehrwertssteuersatzes wird für die Arbeitslosenversicherung verwendet. Dies ermöglichte ein sinken der Beiträge von 6,5 auf 4,5 Prozent. Ohne die Einnahmen aus der Energiesteuer lägen die Beitragssätze zur Rentenversicherung um fast 1,7 Prozent höher. Fast alle Einnahmen zahlt der Bund jährlich im Rahmen des zusätzlichen Bundeszuschusses an die allgemeine Rentenversicherung.

Die SPD hat sich grundsätzlich zum Ziel gesetzt, den Verbrauch fossiler Brennstoffe einzuschränken. Hierfür sprechen die Begrenztheit der Rohstoffe, als auch die beim Verbrauch entstehende Umweltbelastung. Die ökologische Steuerreform zeigt bereits jetzt deutliche Erfolge im Bereich der Energieeffiziens und bestätigt uns in unserem Vorgehen in der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen. Im Sinne unserer Zielsetzung stellt sich die Frage, ob ein ermäßigter Steuersatz die angestrebte Ressourcenschonung unterstützen würde, wenn man davon ausgeht, dass dies vermutlich zu einem höheren Verbrauch von Heizöl anregen würde. Ich möchte auch zu bedenken geben, dass es letztendlich in der Eigenverantwortung der Unternehmen liegen würde, einen verminderten Steuersatz auch an die Endkunden spürbar weiter zu geben. Im Extremfall kann es passieren, dass die Gewinnmargen auf Anbieterseite steigen, ohne dass der Verbraucher tatsächlich finanziell entlastet wird. Auf diese Preisgestaltung haben wir seitens des Bundes relativ wenig Einfluss. Wir können die Unternehmen nicht verpflichten, die Steuerermäßigung eins zu eins an ihre Kunden weiter zu geben. Hinzu kommt, dass die Wettbewerbsstrukturen in diesem Bereich der Energiewirtschaft ein Oligopol aufweisen. Seitens des Bundes bedeutet es ohnehin eine große Herausforderung, unternehmerische Handlungen in diesem Marktsegment wettbewerbsrechtlich im Sinne des Verbrauchers zu prüfen. Eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für den Energiebedarf der Privathaushalte kann somit nicht als vernünftiges, bürgernahes Instrument gewertet werden.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen die
Zusammenhänge plausibel machen konnte und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen

Volker Blumentritt