
(...) Die Glaubens- und Religionsfreiheit gebietet Respekt auch vor den von Ihnen angesprochenen Ausprägungen des Glaubens, solange nicht danach getrachtet wird, die Rechtsordnung entsprechend auszurichten und Andersgläubige in ihren Freiheitsrechten zu beschränken. Wenn Kreationismus im Biologieunterricht gelehrt werden soll und Homosexualität als therapiebedürftiger Defekt diffamiert wird, ist allerdings eine rote Linie überschritten. (...)