(...) Daher ist die Aufnahme von Salvia Divinorum in den Anhang I des BtMG zumindest fragwürdig. Neben einer transparenten und wissenschaftlich evidenten Nachweisführung über das Risiko durch bestimmte psychoaktive Substanzen, muss künftig zusätzlich auch stärker als bisher die Frage gestellt werden, ob es andere, wirksamere Präventionsinstrumente gibt, als das Verbot immer neuer psychoaktiver Substanzen. (...)
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